Bebauungsplan

Bauleitpläne im Verfahren

Bauleitpläne im Verfahren


Bebauungsplan Nr. 01-04 „Remagener Weg" in Wachtberg-Arzdorf

Offenlagebeschluss:

Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des o.g. Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Plangebiet:

Die Gemeinde Wachtberg beabsichtigt im Ortsteil Arzdorf im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 01-04 „Remagener Weg“ die Ausweisung von Wohngebietsflächen auf einer Gesamtfläche von ca. 0,61 ha. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung

Im Südosten von Arzdorf liegen die einzigen Bereiche des Ortsteils, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt sind, für die jedoch aktuell kein verbindliches Baurecht besteht. Für die Schaffung von Baurecht wird ein Bebauungsplanverfahren zur Vorbereitung der wohnbaulichen Entwicklung durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Betrachtung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsschutz, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft (Schadstoffe), menschliche Gesundheit (Lärm, Starkregen), Kultur- u. Sachgüter, Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Schutzgebiete).

Betrachtung

  • von Emissionen, Abfall- und Abwasservermeidung und –entsorgung
  • von Landschaftsplänen sowie sonstiger Fachpläne
  • und Beurteilung der Geruchsimmissionen auf das Plangebiet

Die genannten Informationen sind dem Umweltbericht, der Artenschutzprüfung sowie der gutachterlichen Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen (TÜV Nord, Essen, Stand: 19.11.2024) zu entnehmen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Stellungnahme konnte eine Aussage zu Auswirkungen der Planung auf den Menschen sowie die menschliche Gesundheit durch Geruchsemissionen getroffen werden.

Umweltbezogene Informationen sind zudem aus den Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises (Hinweis auf Geruchsimmissionen, Hochwasser- und Gewässerschutz, Eingriff in Natur und Landschaft), dem Geologischen Dienst NRW (Schutzgut Boden), des BUND (Hinweise zur Lage im Landschaftsschutzgebiet, Bodennutzung, , Klimaschutz, Artenschutz, Starkregenereignissen), des NABU (Artenschutz), des LVR-Amtes (Kulturgüter) und der Gemeindewerke AöR (Starkregenereignissen) zu entnehmen, die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 20.11.2023 bis zum 22.12.2023 vorgebracht wurden.

Um die Öffentlichkeit an der Planung zu beteiligen, wird die Gelegenheit gegeben den oben genannten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01-04 „Remagener Weg“, den Entwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht), die Artenschutzprüfung, die gutachterliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen, den Abschlussbericht zur erfolgten Geoprospektion, die Entwässerungsplanung und die nach Einschätzung der Gemeinde Wachtberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 15.04.2025 bis einschließlich 22.05.2025

im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich 60 – Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnungen und den dazugehörigen Unterlagen im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und zwar:

  • vormittags: Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr und
  • nachmittags: Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

einzusehen.

Bei Bedarf ist auch eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-170 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren. Gerne können die Unterlagen auch per Mail unter der E-Mailadresse christian.kaden@wachtberg.de angefordert werden.

Die o. g. Informationen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 60, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Zimmer 108 bis 112 oder per E-Mail an beteiligung@wachtberg.de vorgebracht werden.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen sowie deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Mit Verweis auf den Datenschutz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und Adressen von Stellungnehmenden in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse nicht aufgeführt werden.

Wachtberg, den 14.04.2024

In Vertretung

Swen Christian

Beigeordneter

Die Inhalte der Planung sind den folgenden Dokumenten zu entnehmen:

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 60 – Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung gern zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Christian Kaden, Telefon: 0228 / 95 44 -170, E-Mail: christian.kaden@wachtberg.de

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung, Niederbachem

„Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange“ 

Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung in Wachtberg-Niederbachem beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 7.000 m² und befindet sich östlich des Heidewegs und nordwestlich der Leyenkaulstraße. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung sollen im bevölkerungsreichsten Ortsteil der Gemeinde Wachtberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Wohn- und Pflegeplätzen für pflegebedürftige Menschen geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs bisher als Wohnbaufläche dargestellt. Zur Realisierung des Vorhabens soll im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Seniorenwohn- und Pflegeheim“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt und planungsrechtlich gesichert werden.

Zu der frühzeitigen Erörterung der Planung werden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am

Dienstag, den 19. November 2024,

um 18.00 Uhr in den Henseler Hof,

Konrad-Adenauer-Straße 38 in Wachtberg-Niederbachem

eingeladen.

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zunächst erläutert. Anschließend besteht Gelegenheit zur allgemeinen Erörterung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans nebst textlichen Festsetzungen kann gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 11. November 2024 bis zum 12. Dezember 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg unter https://www.wachtberg.de/wirtschaft-entwicklung/gemeindeentwicklung/bauleitplaene-im-verfahren/ bzw. im Bauportal NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden. Darüber hinaus hängt der vorgenannte Planentwurf nebst textlicher Festsetzung in diesem Zeitraum im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnung im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus, und zwar:

  • vormittags:            Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr
  • nachmittags:         Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter derTelefonnummer 0228/9544-164 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Während dieser Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der o. a. Planung gegeben. Stellungnahmen können insbesondere per E-Mail an beteiligung@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 60, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die
E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Hiermit wird der vorstehende Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung öffentlich bekannt gemacht.

Wachtberg, den 30.10.2024

Swen Christian

Beigeordneter


Bebauungsplan Nr. 01-04 „Remagener Weg" in Wachtberg-Arzdorf

Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 01-04 "Remagener Weg“ in Wachtberg-Arzdorf aufzustellen.

Frühzeitige Beteiligung
Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplanentwurf Nr. 01-04 „Remagener Weg“, Arzdorf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,61 ha und befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Arzdorf. Das Plangebiet wird westlich durch den Siedlungskörper Arzdorf, nördlich durch die L 123, östlich durch Acker- und Halboffenland und südlich durch einen Wirtschaftsweg und weiteren Ackerflächen umgrenzt. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz umrandet) des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 01-04 ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01-04 „Remagener Weg“, Arzdorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung der Ortslage Arzdorf am südöstlichen Ortsrand geschaffen werden.

Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs bereits als Wohnbaufläche dargestellt.


Zu der frühzeitigen Erörterung der Planung werden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am

Dienstag, den 05. Dezember 2023, um 18.00 Uhr
im Lehrer-Welsch-Saal

(im Obergeschoss des Feuerwehrhauses)
Antoniusweg 12 in Wachtberg-Arzdorf

eingeladen.

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zunächst erläutert. Anschließend besteht Gelegenheit zur allgemeinen Erörterung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans nebst textlichen Festsetzungen hängt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 20. November 2023 bis zum 22. Dezember 2023

im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnung zwischen den Zimmern 113 und 114 während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus, und zwar:

  • vormittags:                  Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr
  • nachmittags:               Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-170 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Hinweise
Während dieser Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der o. a. Planung gegeben. Stellungnahmen können insbesondere per E-Mail an christian.kaden@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 4, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.


Wachtberg, den 06.11.2023

Jörg Schmidt
Bürgermeister


Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung in Wachtberg-Niederbachem

Der Bürgermeister und ein Ratsmitglied haben am 25.11.2022 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung, Niederbachem gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entschieden:

Es wurde folgende Dringlichkeitsentscheidung gefasst: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung, Niederbachem (Geltungsbereich s. Anlage 1) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 2 Abs. 1 BauGB bietet den Rahmen, künftige bauliche Nutzungsarten und -formen unter Berücksichtigung des Charakters des Gebietes auf Basis aktueller gesetzlicher Grundlagen standortbezogen zu sichern bzw. zu ordnen.

Plangebiet
Das Plangebiet umfasst eine rund 7.000 m² große Fläche im „Keil“ des in Richtung des historischen Zentrums von Niederbachem hangabwärts verlaufenden Heidewegs im Westen und der in Richtung Osten des Gebiets topografisch leicht ansteigenden Leyenkaulstraße. Das Gebiet befindet sich oberhalb des Ortszentrums von Niederbachem am Rande der Siedlungslage im Übergang der Wohnsiedlung zur offenen Landschaft des Rodderbergs. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz umrandet) des zu ändernden Teilbereiches ist dem untenstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht.

Wachtberg, den 25.11.2022

Jörg Schmidt
Bürgermeister


Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des u.g. Fachbereichs gern zur Verfügung.

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