Bebauungsplan Nr. 01-04 „Remagener Weg" in Wachtberg-Arzdorf
Offenlagebeschluss:
Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des o.g. Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Plangebiet:
Die Gemeinde Wachtberg beabsichtigt im Ortsteil Arzdorf im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 01-04 „Remagener Weg“ die Ausweisung von Wohngebietsflächen auf einer Gesamtfläche von ca. 0,61 ha. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Im Südosten von Arzdorf liegen die einzigen Bereiche des Ortsteils, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt sind, für die jedoch aktuell kein verbindliches Baurecht besteht. Für die Schaffung von Baurecht wird ein Bebauungsplanverfahren zur Vorbereitung der wohnbaulichen Entwicklung durchgeführt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Betrachtung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsschutz, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft (Schadstoffe), menschliche Gesundheit (Lärm, Starkregen), Kultur- u. Sachgüter, Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Schutzgebiete).
Betrachtung
- von Emissionen, Abfall- und Abwasservermeidung und –entsorgung
- von Landschaftsplänen sowie sonstiger Fachpläne
- und Beurteilung der Geruchsimmissionen auf das Plangebiet
Die genannten Informationen sind dem Umweltbericht, der Artenschutzprüfung sowie der gutachterlichen Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen (TÜV Nord, Essen, Stand: 19.11.2024) zu entnehmen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Stellungnahme konnte eine Aussage zu Auswirkungen der Planung auf den Menschen sowie die menschliche Gesundheit durch Geruchsemissionen getroffen werden.
Umweltbezogene Informationen sind zudem aus den Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises (Hinweis auf Geruchsimmissionen, Hochwasser- und Gewässerschutz, Eingriff in Natur und Landschaft), dem Geologischen Dienst NRW (Schutzgut Boden), des BUND (Hinweise zur Lage im Landschaftsschutzgebiet, Bodennutzung, , Klimaschutz, Artenschutz, Starkregenereignissen), des NABU (Artenschutz), des LVR-Amtes (Kulturgüter) und der Gemeindewerke AöR (Starkregenereignissen) zu entnehmen, die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 20.11.2023 bis zum 22.12.2023 vorgebracht wurden.
Um die Öffentlichkeit an der Planung zu beteiligen, wird die Gelegenheit gegeben den oben genannten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01-04 „Remagener Weg“, den Entwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht), die Artenschutzprüfung, die gutachterliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen, den Abschlussbericht zur erfolgten Geoprospektion, die Entwässerungsplanung und die nach Einschätzung der Gemeinde Wachtberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 15.04.2025 bis einschließlich 22.05.2025
im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich 60 – Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnungen und den dazugehörigen Unterlagen im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und zwar:
- vormittags: Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr und
- nachmittags: Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
einzusehen.
Bei Bedarf ist auch eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-170 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren. Gerne können die Unterlagen auch per Mail unter der E-Mailadresse christian.kaden@wachtberg.de angefordert werden.
Die o. g. Informationen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 60, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Zimmer 108 bis 112 oder per E-Mail an beteiligung@wachtberg.de vorgebracht werden.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen sowie deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Mit Verweis auf den Datenschutz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und Adressen von Stellungnehmenden in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse nicht aufgeführt werden.
Wachtberg, den 14.04.2024
In Vertretung
Swen Christian
Beigeordneter
Die Inhalte der Planung sind den folgenden Dokumenten zu entnehmen:
- Übersichtsplan - Lage des Plangebietes
- Planzeichnung (Büro Stadt-Land-plus, Boppard, Stand: März 2025)
- Textliche Festsetzungen (Büro Stadt-Land-plus, Boppard, Stand: April 2025)
- Begründung/Umweltbericht (Stadt-Land-plus, Boppard, Stand April 2025)
- Zusammenfassung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung Zusammenfassung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung (Stadt-Land-plus, Boppard, Stand: März 2025)
- Beschreibung der Ökokontofläche mit Lageplan
- Artenschutzrechtliche Prüfung (Stadt-Land-plus, Boppard, Stand: März 2025)
- Gutachterliche Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen im Bebauungsplangebiet (TÜV Nord, Essen, Stand, November 2024)
- Abschlussbericht zur qualifizierten archäologischen Prospektion im Bebauungsplangebiet (archaeonet, Bonn, Stand: Februar 2025)
- Entwässerungskonzept (Stadt-Land-plus, Boppard, Stand: November 2024)
- Amtliche Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 01-04 „Remagener Weg" in Wachtberg-Arzdorf
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 60 – Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung gern zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Christian Kaden, Telefon: 0228 / 95 44 -170, E-Mail: christian.kaden@wachtberg.de
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung, Niederbachem
„Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange“
Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung in Wachtberg-Niederbachem beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 7.000 m² und befindet sich östlich des Heidewegs und nordwestlich der Leyenkaulstraße. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung sollen im bevölkerungsreichsten Ortsteil der Gemeinde Wachtberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Wohn- und Pflegeplätzen für pflegebedürftige Menschen geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs bisher als Wohnbaufläche dargestellt. Zur Realisierung des Vorhabens soll im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Seniorenwohn- und Pflegeheim“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt und planungsrechtlich gesichert werden.
Zu der frühzeitigen Erörterung der Planung werden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am
Dienstag, den 19. November 2024,
um 18.00 Uhr in den Henseler Hof,
Konrad-Adenauer-Straße 38 in Wachtberg-Niederbachem
eingeladen.
Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zunächst erläutert. Anschließend besteht Gelegenheit zur allgemeinen Erörterung.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans nebst textlichen Festsetzungen kann gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 11. November 2024 bis zum 12. Dezember 2024
auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg unter https://www.wachtberg.de/wirtschaft-entwicklung/gemeindeentwicklung/bauleitplaene-im-verfahren/ bzw. im Bauportal NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden. Darüber hinaus hängt der vorgenannte Planentwurf nebst textlicher Festsetzung in diesem Zeitraum im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnung im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus, und zwar:
- vormittags: Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr
- nachmittags: Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter derTelefonnummer 0228/9544-164 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.
Während dieser Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der o. a. Planung gegeben. Stellungnahmen können insbesondere per E-Mail an beteiligung@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 60, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die
E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.
Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Hiermit wird der vorstehende Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung öffentlich bekannt gemacht.
Wachtberg, den 30.10.2024
Swen Christian
Beigeordneter
