Existenzgründung

Existenzgründung

Existenzgründung


Sie beabsichtigen die Gründung einer selbständigen Existenz? Gründliche und umfassende Vorbereitung der eigenen Existenzgründung ist die Basis für den dauerhaften Erfolg eines jeden neuen Unternehmens!

Erstinformationen zum Thema Existenzgründung und Selbständigkeit finden Sie unter www.startercenter-bonn-rhein-sieg.de.

Die Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises und die Kreissparkasse Köln führen im Rahmen der Gründungsakademie Rhein-Sieg gemeinsam ein umfangreiches Qualifizierungsprogramm mit Informationensveranstaltungen, Seminaren und Workshops für Gründer und bestehende mittelständische Unternehmen durch. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist i.d.R. kostenfrei.
Nähere Informationen über das Programm der Gründungsakademie finden Sie hier.


Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert einen Zuschuss für Beratungen zu Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb.

Unterstützt werden Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen.

Gefördert werden Beratungen zur Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU(Link öffnet sich in einem neuen Fenster).

Ebenfalls gefördert werden Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) - NRW.BANK (nrwbank.de)


Förderprogramme

Das Land NRW, der Bund und auch die Europäische Union helfen Unternehmen mit Angeboten öffentlicher Förderung.
Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften. Diese Förderinstrumente verfolgen unterschiedliche Zwecke und sind an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.

Zuschüsse sind öffentliche Zuwendungen, die in der Regel nicht zurückgezahlt werden müssen.

Kredite sind zu bestimmten Konditionen geliehene Finanzmittel, die am Ende ihrer Laufzeit voll zurückgezahlt sein müssen (Tilgung). Ein Förderkredit kostet Zinsen und wird banküblich gesichert.

Bei fehlenden Sicherheiten gibt es die Möglichkeit, eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank NRW zu beantragen. Je nach Höhe kann der Bürgschaftsantrag direkt bei der Bürgschaftsbank NRW oder über ein Kreditinstitut (Hausbank) gestellt werden.

Viele Gründer und Unternehmer starten vor der Antragstellung bei der Hausbank. Das macht eine öffentliche Förderung unmöglich. Deshalb: Keine Liefer- und Leistungsverträge oder Gesellschafterverträge vor dem aktenkundigen Finanzierungsgespräch mit der Hausbank abschließen (bei einzelnen Programmen gibt es Ausnahmen)!


Internetadressen

Weitere Informationen können Sie im Internet abrufen: 

  • Informationen der KfW-Mittelstandsbank über öffentliche Fördermittel, Checklisten, Businesspläne etc. für Existenzgründer: www.kfw-mittelstandsbank.de
  • Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über öffentliche Fördermittel für Existenzgründer, insbesondere auch über die finanziellen Hilfen für Arbeitslose bei einer Existenzgründung (Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss im Falle einer Ich-AG): www.existenzgruender.de
  • Gründungsoffensive des Landes Nordrhein-Westfalen, Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen: www.go.nrw.de
  • Infoportal für Handwerker mit Informationen für Existenzgründer: www.handwerk.com
  • Förderprogramme für Gründungen in NRW der Investitions-Bank NRW, www.ibnrw.de
  • Förderdatenbank für die gezielte und umfassende Suche nach öffentlichen Förderangeboten, www.bmwi.de