Mitteilung aus dem Rathaus

Schiedspersonen gesucht

Darüber hinaus suchen wir auch eine stellvertretende Schiedsperson für die beiden eingerichteten Schiedsamtsbezirke in Wachtberg.

Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört die Schlichtung in Privatklagesachen wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Betroffene Personen können sich erst dann mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie vorher versucht haben, sich unter Beteiligung einer Schiedsperson mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu versöhnen.

Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben.

Aufgabe der Schiedsperson ist es, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und so den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Das Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt ist unbürokratisch und kostengünstig.

Schiedsmann oder Schiedsfrau kann werden, wer

  • nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet ist
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt und nicht unter Betreuung steht
  • zwischen 25 und 75 Jahre alt ist
  • im Schiedsamtsbezirk seinen Wohnsitz hat
  • nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.


Die Amtszeit für dieses Ehrenamt beträgt 5 Jahre.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse für diese sehr interessante Tätigkeit wecken konnten und freuen uns auf Ihre Bewerbung.

 Bitte richten Sie diese bis spätestens 15.05.2026 schriftlich an die Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 30 – Bürgerdienste, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg.

Weitere Auskünfte erhalten Sie im Rathaus unter der Telefonnummer 0228/9544-219 (Herr Schatton) oder -133 (Frau Drews).