Europawahl

Europawahl 


Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Dieser Termin wurde von der Bundesregierung am 10. August 2023 bestimmt.


Informationen für Wählende

Wer ist wahlberechtigt?

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltage

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
  3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Absenkung des Wahlalters
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag, 28. April 2024, mit erstem Wohnsitz in Wachtberg gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Anschließend werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt, die bis zum 19. Mai 2024 bei den Wahlberechtigten eingegangen sein müssen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind unter anderem Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.


Formulare:


  • Sie sind  zugezogen oder innerhalb der Gemeinde umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann erhalten Sie hier wichtige Hinweise zu der Ausübung Ihres Wahlrechts.



Briefwahl (Wahlscheinantrag)

Die Briefwahlunterlagen können auf folgende Weise beantragt werden:

Um den Antrag abschließend bearbeiten zu können, geben Sie bitte Ihren Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift an. Wer die Briefwahlunterlagen für weitere Personen beantragen möchte, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten – dies gilt auch bei Eheleuten. 

  • durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarte
  • persönlich im Wahlbüro während der Öffnungszeiten des Rathauses

Telefonische Anträge können leider nicht angenommen werden, da eine Identitätsfeststellung nicht möglich ist.


Gerne steht Ihnen das Wahlamt bei Fragen zur Verfügung:

Keine Mitarbeitende gefunden.