Ein etwas höherer Wasserpegel von einem Bach

Wasserrahmenrichtlinie

Wasserrahmenrichtlinie


Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Im Dezember 2000 hat das Europäische Parlament mit der Wasserrahmenrichtlinie einen einheitlichen rechtlichen Rahmen und damit ein zentrales Element für den Gewässerschutz in Europa verabschiedet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist hierbei ein wichtiges Kriterium.

Information der Öffentlichkeit gemäß § 36 WHG und Art. 14, Abs. 1 (b) der EG- Wasserrahmenrichtlinie

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in der Gemeinde Wachtberg

Eine Vorstellung der bis dahin durchgeführten Maßnahmen am Mehlemer Bach im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie in der Gemeinde Wachtberg hat Volker Strehl, Vorstand der Gemeinde Wachtberg AöR am 26.11.2015 im Gebietsforum Rheingraben-Nord vorgestellt.

Die Präsentation können Sie hier abrufen.