Der Beschluss des Rates der Gemeinde Wachtberg vom 11.12.2025 wird hiermit gemäß § 65 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV. NRW S. 592 ber. S. 967), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10.06.2025 (GV. NRW S. 514) öffentlich bekannt gemacht.
Gegen diesen Beschluss kann gemäß § 41 Kommunalwahlgesetz NRW innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden.
Wachtberg, 28.12.2026
Gemeinde Wachtberg
gez.
Beate Pflaumann
Die Kämmerin als Kommunalwahlleiterin
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 06.02.2026 bis 20.02.2026.
