Amtliche Bekanntmachung

über die Gültigkeit der Wahl des Rates der Gemeinde Wachtberg und die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wachtberg vom 14.09.2025

Der Beschluss des Rates der Gemeinde Wachtberg vom 11.12.2025 wird hiermit gemäß § 65 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV. NRW S. 592 ber. S. 967), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10.06.2025 (GV. NRW S. 514) öffentlich bekannt gemacht.

Gegen diesen Beschluss kann gemäß § 41 Kommunalwahlgesetz NRW innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden.

Wachtberg, 28.12.2026

Gemeinde Wachtberg                                           

gez.

Beate Pflaumann

Die Kämmerin als Kommunalwahlleiterin

Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 06.02.2026 bis 20.02.2026.