Einwohner der Gemeinde Wachtberg oder Abgabepflichtige können bis zum 20.06.2025 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 erheben.
Die Einwendungen sind an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, schriftlich einzureichen oder der Finanzverwaltung (siehe o. a. Auslegungsstelle) zur Niederschrift zu erklären.
Über eventuell eingehende Einwendungen beschließt der Rat der Gemeinde Wachtberg in öffentlicher Sitzung.
Wachtberg, 09. Mai 2025
In Vertretung
Swen Christian
Beigeordneter
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 09.05.2025 bis 10.07.2025.