Kommunalwahl
Wachtberg hat gewählt:
Die nächsten Wahlen
Stichwahl Landrätin/Landrat am 28. September
Aufgrund des Wahlergebnisses von Sonntag, 14. September, wird die nächste Landrätin bzw. der Landrat per Stichwahl ermittelt. Diese Stichwahl findet am Sonntag, 28. September, statt.
Informationen für Wählende
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder EU-Staatsangehörige/-r, die am Wahltage
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) im Wahlgebiet seine/ihre Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat,
- nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Informationen für Unionsbürger
Wahlmodalitäten für die Stichwahl der Landrätin oder des Landrats
Die Landrätin oder der Landrat werden durch Mehrheitswahl bestimmt; jede Wählerin bzw. jeder Wähler besitzt eine Stimme.
Die Wahl kann entweder im Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen.
Briefwahl

Briefwahl beantragen
Informationen zur Briefwahl erhalten Sie hier.
Das Wahlbüro der Gemeinde Wachtberg ist ab dem 18. September, 14:00 Uhr geöffnet (Rathaus Erdgeschoss im Sitzungssaal).
Im Wahlbüro werden die Briefwahlunterlagen persönlich ausgehändigt oder auf Antrag per Post zugestellt. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro abholen, haben auch die Möglichkeit, unmittelbar im Wahlbüro zu wählen.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits vorab einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines gestellt haben, müssen diesen Antrag nicht erneut stellen; sie erhalten ihre Briefwahlunterlagen ab dem 19. September per Post.
Amtliche Bekanntmachungen
- Wahlbezirkseinteilung der Kommunalwahl 2025
- Gebietsübersichtskarte Wahlbezirke
- Zugelassene Wahlvorschläge
- Wahlbekanntmachung
- Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Ergänzender Hinweis zur Wahlbekanntmachung
- Wahlbekanntmachung Stichwahl
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl
Zuständiger Fachbereich
Wahlen und Abstimmungen werden durch den Fachbereich 30 - Bürgerdienste - organisiert und durchgeführt.