Kommunalwahl


Wachtberg hat gewählt:


Die nächsten Wahlen

Stichwahl Landrätin/Landrat am 28. September

Aufgrund des Wahlergebnisses von Sonntag, 14. September, wird die nächste Landrätin bzw. der Landrat per Stichwahl ermittelt. Diese Stichwahl findet am Sonntag, 28. September, statt.

Informationen für Wählende

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder EU-Staatsangehörige/-r, die am Wahltage

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) im Wahlgebiet seine/ihre Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat,
  • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Informationen für Unionsbürger



Wahlmodalitäten für die Stichwahl der Landrätin oder des Landrats

Die Landrätin oder der Landrat werden durch Mehrheitswahl bestimmt; jede Wählerin bzw. jeder Wähler besitzt eine Stimme. 

Die Wahl kann entweder im Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen.


Briefwahl

Layout 3

Das Wahlbüro der Gemeinde Wachtberg ist ab dem 18. September, 14:00 Uhr geöffnet (Rathaus Erdgeschoss im Sitzungssaal).

Im Wahlbüro werden die Briefwahlunterlagen persönlich ausgehändigt oder auf Antrag per Post zugestellt. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro abholen, haben auch die Möglichkeit, unmittelbar im Wahlbüro zu wählen.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits vorab einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines gestellt haben, müssen diesen Antrag nicht erneut stellen; sie erhalten ihre Briefwahlunterlagen ab dem 19. September per Post.


Amtliche Bekanntmachungen


Zuständiger Fachbereich

Wahlen und Abstimmungen werden durch den Fachbereich 30 - Bürgerdienste - organisiert und durchgeführt. 

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