Kommunalwahl


Die nächste Kommunalwahl wird  am 14. September 2025 stattfinden - Etwaige Stichwahl am 28. September

Informationen für Wählende

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder EU-Staatsangehörige/-r, die am Wahltage

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) im Wahlgebiet seine/ihre Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat,
  • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Informationen für Unionsbürger



Briefwahl

Layout 3

Wahlhelfer gesucht!

Für die Besetzung der Wahlvorstände anlässlich der Kommunalwahl werden geeignete Bürgerinnen und Bürger gesucht. 

Sie haben Interesse? Gerne können Sie sich direkt online anmelden, über den QR-Code oder kontaktieren Sie uns unter den u.g. Kontaktdaten.







Wir freuen uns, dass Sie sich ehrenamtlich für die Gemeinde engagieren wollen.


Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Amtliche Bekanntmachungen


Zuständiger Fachbereich

Wahlen und Abstimmungen werden durch den Fachbereich 30 - Bürgerdienste - organisiert und durchgeführt. 

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