Mitteilung aus dem Rathaus

Richtigstellung zu aktuellen Darstellungen

1. Bebauungsplanverfahren „Brunnengarten“

Die erhobenen Vorwürfe einer angeblichen Untätigkeit der Verwaltung sind sachlich unzutreffend.

Die Beauftragung des hydrogeologischen Gutachtens setzte zwingend den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages voraus, da erst damit die Finanzierung verbindlich geregelt war. Dieser lag erst Ende 2024 vollständig unterzeichnet vor. Im Anschluss wurde die Vergabe unverzüglich vorbereitet. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Wasserburg Odenhausen und der damit verbundenen komplexen hydrogeologischen Fragestellung war eine sorgfältige und fachlich anspruchsvolle Auswahl geeigneter Spezialbüros erforderlich. Diese erfolgte bundesweit und mit der gebotenen Sorgfalt.

Die politischen Gremien sowie der Investor wurden fortlaufend über den Stand des Verfahrens informiert.

Das letzte Abstimmungsgespräch mit dem Investor zum weiteren Vorgehen und zur Abstimmung des Zeithorizonts fand Anfang Dezember 2025 statt. Anschließend wurde das Vergabeverfahren an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Zum Zeitpunkt der Kündigung durch den Investor befand sich das Verfahren in der abschließenden Abstimmung.

Die Behauptung, ein Beschluss sei über einen längeren Zeitraum nicht umgesetzt worden, entbehrt daher einer sachlichen Grundlage.

 2. Vorgänge im Zusammenhang mit dem Fraunhofer-Institut (FHR)

Bei den Gesprächen mit dem Fraunhofer-Institut handelt es sich um laufende, vertrauliche Abstimmungen.

In solchen Verfahren sind sowohl die Verwaltung, als auch die Gremien rechtlich verpflichtet, keine Auskünfte gegenüber Dritten – auch gegenüber der Presse – zu erteilen.

Die entsprechende Auskunft „keine Informationen“ war daher korrekt und rechtlich geboten.

Tatsache ist, dass die Steuerung der Prozesse zu jeder Zeit federführend bei der Verwaltung lag und nicht auf Initiative einzelner Fraktionen erfolgte. Der Gemeinderat wurde dabei fortlaufend und transparent eingebunden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Umgang mit vertraulichen Inhalten und nichtöffentlichen Beratungen rechtlichen Grenzen unterliegt.

Unabhängig davon behält sich die Verwaltung vor zu prüfen, inwieweit Inhalte aus vertraulichen Gesprächen unzulässig in die Öffentlichkeit gelangt sind.

 3. Tiny Häuser in Gimmersdorf

Die Behauptung, die Gebäude seien Flutopfern vorenthalten worden ist unzutreffend. Tatsache ist, dass aufgrund des Wiederaufbaus in den Siedlungsgebieten im Ahrtal der bisherige Standort der Tiny-Haus-Siedlungen aufgegeben werden musste. Die Gebäude wurden daher zum Kauf angeboten. Um teure Mietcontainer aufgeben zu können, hat die Gemeinde Wachtberg acht Tiny Häuser zu je 21.000 EUR gekauft und spart damit jährliche Mietkosten in Höhe von mindestens 40.000 EUR. Sie dienen Familien mit 1-2 Kindern und werden nicht Einzelpersonen zugewiesen.

 Abschließende Einordnung

Die Gemeindeverwaltung arbeitet in ihren Verfahren und Projekten strukturiert, transparent und rechtssicher.

Unzutreffende oder verkürzte Darstellungen werden von der Verwaltung nicht unwidersprochen hingenommen.

Gerade bei komplexen Verfahren ist eine vollständige und sachgerechte Darstellung erforderlich.

Die erhobenen Vorwürfe werden daher entschieden zurückgewiesen. Sie tragen nicht zu einer sachlichen Bewertung bei und verzerren die tatsächlichen Abläufe.

Die Gemeindeverwaltung bleibt ihrer Verantwortung verpflichtet, komplexe Verfahren rechtssicher, transparent und unter Berücksichtigung aller öffentlichen Belange durchzuführen.