Hintergrund ist eine Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen, der der Bundesrat am 30. Januar zugestimmt hat. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 6. Februar treten die neuen Gebühren bundesweit am 7. Februar in Kraft.
Begründet wird die Erhöhung mit gestiegenen Produktions- und Verwaltungskosten. Die Gebühren sollen eine kostendeckende Bearbeitung ermöglichen. Die neuen Sätze gelten für Neuausstellungen und Ersatzdokumente. Unverändert bleibt die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises; sie bleibt bei zehn Euro.
