Hundehalter und Hundeführer müssen dafür sorgen, dass Hundekot nicht auf Straßen und Gehwegen, in Grünanlagen oder auf fremden Grundstücken abgesetzt wird.
Auch auf landwirtschaftlichen Flächen, Wiesen, Weiden und Äckern, stört Hundekot. Landwirtschaftliche Flächen dienen der Produktion von Futter- und Nahrungsmitteln. Hundekot ist stark mit Bakterien belastet und stellt eine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier dar. Rinder verweigern Heu, das durch Hundekot verschmutzt ist. Wird dennoch Kot von Rindern aufgenommen, kann dies zu Erkrankungen und Totgeburten führen. Dass Lebensmittel, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind, nicht durch Hundekot verunreinigt sein sollten, dürfte selbstverständlich sein.
Verantwortungsbewusste Hundehalter sammeln den Kot ihres Hundes deshalb unverzüglich auf und entsorgen ihn ordnungsgemäß. Plastiktüten oder spezielle „Hundetüten“, die im Fach- und Drogeriehandel erhältlich sind, sollte ein Hundeführer also immer dabei haben. Bitte entsorgen Sie die Kottüten ausschließlich in einem entsprechenden Abfallbehälter und nicht in der Natur!
Grundsätzlich dürfen Hunde in der freien Landschaft ausschließlich auf Straßen, Wegen und Wegrändern unangeleint laufen. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind für Hunde tabu!
Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine geführt werden.
Pferdemist
Aus gegebenem Anlass wird zudem darauf hingewiesen, dass Reiterinnen und Reiter verpflichtet sind, darauf zu achten, dass die von ihnen zum Reiten genutzten Straßen und Wege nicht durch Pferdemist verunreinigt werden.
War eine Verunreinigung nicht zu vermeiden, ist jede Reiterin/jeder Reiter verpflichtet, die Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Pflicht zur Entfernung der oben aufgeführten Verunreinigungen nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Bitte helfen Sie mit, Konflikte rund um die Hunde- und Pferdehaltung zu vermeiden.
Vielen Dank!
Ihre Gemeindeverwaltung Wachtberg
