Gegenstand der Sitzung wird die Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 sein.
Gemäß § 6 Abs. 2 KWahlO hat jedermann Zutritt zu der Sitzung. Die Bekanntmachung wurde gem. § 83 Abs. 4 u. 5 KWahlO durch Aushang vollzogen.
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum
Wachtberg, 30. Juni 2025
gez. Beate Pflaumann
Wahlleiterin
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 07.07.2025 bis 21.07.2025.