Gemäß § 21 (5) VermKatG NRW erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift (Nr. 2023_CI_00084) in der Zeit vom 04.08.2025 bis 04.09.2025 in der Katasterbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Raum A 3.26 während der Servicezeiten Montag und Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind schriftlich oder zur Niederschrift bei mir unter der Anschrift (Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat · Amt für Katasterwesen und Geoinformation · Herr Kreisvermessungsoberrat Bertram Stiel · Kaiser-Wilhelm-Platz 1 · 53721 Siegburg) zu erheben. Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 16, 50667 Köln erhoben werden.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.wachtberg.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ einsehbar.
Siegburg, 08.07.2025
Im Auftrag
gez. Bertram Stiel
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Amt für Katasterwesen und Geoinformation, Siegburg
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 21.07.2025 bis 04.08.2025.