In Wachtberg: Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Die nächste Amtsperiode beginnt am 01. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.
Die Aufgabe einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen besteht darin, im Strafverfahren gegen erziehungs- und sozialisationsbedürftige Jugendliche und junge Heranwachsende Jugendrichterinnen und Jugendrichter bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Durch die Mitwirkung von „Nichtjuristen“ beim Verfahren und Entscheidungsprozess sollen eine größere Breite und Gründlichkeit des Hauptverfahrens und eine Intensivierung der Urteilsberatung erreicht werden.
Aus Wachtberg werden für die Jugendstrafkammer beim Landgericht Bonn sowie für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Bonn noch Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht.
Wer sich für das Amt als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe interessiert, kann sich um die Aufnahme in die entsprechende Vorschlagsliste bewerben. Für die Gemeinde Wachtberg ist hierfür das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Die formalen Bewerbungsvoraussetzungen sind in einem Formular zusammengestellt, welches per E-Mail an birgit.wennmacher@rhein-sieg-kreis.de oder über Telefon 02241/13-3211 angefordert werden kann. Unter dieser Telefonnummer wie auch über die Homepage des Rhein-Sieg-Kreises, rhein-sieg-kreis.de/schoeffenwahl, gibt es weitere Informationen.
Bewerbungen sind zu richten an: Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Postfach 1551, 53705 Siegburg.
Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises.