Landtagswahl: Empfehlung - Im Wahlraum FFP2- oder medizinische Masken tragen

Die aktuell bis zum 27. Mai 2022 geltende Coronaschutzverordnung schreibt für Innenräume eine Pflicht zum Tragen solcher Masken grundsätzlich zwar nicht mehr vor, jedoch wird in Innenräumen und bei nur schwer einzuhaltenden Mindestabständen das Tragen dieser Masken weiterhin empfohlen.
In den Wahlräumen greifen zudem die bekannten Hygienekonzepte: möglichst 1.5 Meter Abstand halten, kontinuierliches oder regelmäßiges Lüften, Vorhalten von Desinfektionsmitteln, Desinfektion häufig kontaktierter Oberflächen und genutzter Gebrauchsgegenstände wie auch das Vorhalten von Ersatzstiften. Gerne kann jeder auch seinen eigenen Stift mitbringen.
Letzte Änderung: 11. Mai 2022
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