Gemeinde Wachtberg

2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg

Amtliche Bekanntmachung (Logo im Rahmen) Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 folgende
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg vom 01.05.2022 beschlossen:


2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg

Artikel I:

§ 6 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg erhält folgende Fassung:
„Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden.“

Artikel II:

Die Änderung tritt zum 01.10.2023 in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens kann gegen diese Satzung innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bekanntmachung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Wachtberg, 04. Oktober 2023

In Vertretung
gez. Swen Christian
Beigeordneter


Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 10.10.2023 bis 24.10.2023.