Gemeinde Wachtberg

Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Amtliche Bekanntmachung (Logo im Rahmen) Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in der Sitzung vom 20. Juni 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Wachtberg für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Bonn und den Strafkammern des Landgerichts Bonn gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

in der Zeit vom 14. Juli bis 21. Juli 2023
im Rathaus der Gemeinde Wachtberg (Zimmer 9), Rathausstraße 34 in Wachtberg-Berkum

zur öffentlichen Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich, per E-Mail oder zu Protokoll (bitte Öffnungszeiten beachten) ausschließlich mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.


Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 04.07.2023 bis 18.07.2023.