Gemeinde Wachtberg

Beabsichtigte Einziehung einer Straßenflächenparzelle des Kommunalweges in Wachtberg-Gimmersdorf

Amtliche Bekanntmachung (Logo im Rahmen) Infolge des Ausbaus und der Sanierung des Dorfsaals in Gimmersdorf wird das Grundstück in der Gemarkung Gimmersdorf, Flur 6, Flurstück 715, das derzeit für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet ist, als Bauland für die Erweiterung des Dorfsaals benötigt.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Bau der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 19.08.2020 der Planung und Umsetzung des Ausbaus zugestimmt. Das o.g. Flurstück soll eingezogen und mit dem daneben liegenden Flurstück 717 als Bauland vereinigt werden. Liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für eine Einziehung vor, so kann die Straßenbaubehörde die Einziehung verfügen (§ 7 Abs. 3 S. 1 StrWG NRW).

Begründung:
Durch den Ausbau des Dorfsaals in die gegenwärtige Fahrbahn des Kommunalweges in Gimmersdorf hinein soll auch eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt werden. Die Verkehrsteilnehmer sollen zur Geschwindigkeitsreduktion und besonderer Umsicht im Bereich des gegenüberliegenden Dorfplatzes animiert werden. Dazu ist der Ausbau geeignet und die Einziehung der gegenwärtigen Verkehrsfläche erforderlich. 

Die Gemeinde Wachtberg als zuständige Straßenbaubehörde beabsichtigt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV.NRW. Seite 1028) in der derzeit geltenden Fassung, die im beigefügten Lageplan gekennzeichnete öffentliche Verkehrsfläche vor dem Dorfsaal Gimmersdorf einzuziehen. Mit der Einziehung wird die Widmung für den Straßenverkehr aufgehoben.

Die Einziehung ist gemäß § 7 Abs. 1 StrWG NRW öffentlich bekanntzumachen. Die Absicht zur Einziehung ist gemäß § 7 Abs. 4 StrWG drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

Die von der Teileinziehung betroffene Verkehrsfläche ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Die Wirkung der Absichtserklärung der Einziehung beginnt am Tag ihrer Veröffentlichung. Es besteht die Möglichkeit, sich beim Fachbereich ‚Grundstücke und Gebäude‘, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, 1. Etage Zimmer 114 zu den Öffnungszeiten Mo bis Fr 08.30 – 12.00 Uhr, Mo 14.00 – 16.00 Uhr und Do 14.00 – 18.00 Uhr, über das Einziehungsverfahren zu informieren. Die Karte mit der von der Einziehung betroffenen Straßenparzelle liegt dort zur Einsicht bereit.

Wachtberg, 30.01.2023

Schmidt
(Bürgermeister)

Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum vom 02.02.2023 bis 02.05.2023.