Gemeinde Wachtberg

Beabsichtigte Teileinziehung des Berkumer Weges zwischen Wachtberg-Berkum und Wachtberg-Gimmersdorf

Amtliche Bekanntmachung (Logo im Rahmen) Wachtberg - Infolge des Neubaus der Ortsumgehung Gimmersdorf (K14n) erfüllten Teilstrecken nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße, wurden daher mit Wirkung zum 01.01.2020 als Gemeindestraßen (§3 Abs. 4 StrWG NRW) herabgestuft und befinden sich nunmehr in der Straßenbaulast der Gemeinde Wachtberg.

Die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln erfolgte in der Ausgabe Nr. 50 am 16.12.2019.

Eine Teilstrecke der alten K14, der Berkumer Weg, dient derzeit als Gemeindestraße der verkehrlichen Verbindung zwischen den Ortschaften Gimmersdorf und Berkum.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Bau der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 09.06.2020 die Teileinziehung des Berkumer Weges zwischen dem Ende der geplanten Bebauungsplangrenze „Auf dem Berg“ (Gemarkung Gimmersdorf, Flur 9, Flurstück 159) und der Einmündung Stumpebergweg (Gemarkung Berkum, Flur 1, Flurstück 29) beschlossen. Dieser Streckenabschnitt soll als Fahrradstraße ausgewiesen und die Benutzung auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr, landwirtschaftlichen Verkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr beschränkt werden. Liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für eine Teileinziehung vor, so kann die Straßenbaubehörde die Teileinziehung verfügen (§ 7 Abs. 3 S. 1 StrWG NRW).

Begründung:
Aufgrund der neu hergestellten Ortsumgehung K14n verliert die nunmehr auf die Gemeinde Wachtberg übergegangene Straße zwischen den Ortschaften Berkum und Gimmersdorf ihre Bedeutung im Hinblick auf die Verbindung und Erschließung der beiden Ortsteile. Die Ortschaften Berkum und Gimmersdorf sind hinreichend über das vorhandene und gut ausgebaute Kreis- und Landesstraßennetz angebunden. Der Berkumer Weg hat als Teil der durch Wachtberg verlaufenden Hauptradwegeroute 2 enorme Bedeutung für den Radverkehr und dessen Anbindung an die Bundesstadt Bonn. Neben der Beschränkung auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr sollen künftig lediglich landwirtschaftlicher Verkehr sowie der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) zugelassen werden.

Die Gemeinde Wachtberg als zuständige Straßenbaubehörde beabsichtigt gemäß § 7 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV.NRW. Seite 1028) in der derzeit geltenden Fassung, die im beigefügten Lageplan gekennzeichnete öffentliche Verkehrsfläche zwischen den Ortslagen Berkum und Gimmersdorf teilweise einzuziehen. Mit der Teileinziehung wird der künftige Widmungsinhalt auf den Verkehr durch Fußgänger, Radfahrer, landwirtschaftlichen Verkehr sowie den Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) beschränkt.

Die Teileinziehung ist gemäß § 7 Abs. 1 StrWG NRW öffentlich bekanntzumachen. Die Absicht zur Einziehung ist gemäß § 7 Abs. 4 StrWG drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

Die von der Teileinziehung betroffene Verkehrsfläche ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan ist mit den Teilen A + B ebenfalls Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Die Wirkung der Absichtserklärung der Teileinziehung beginnt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Wachtberg. Es besteht die Möglichkeit, sich beim Fachbereich Infrastruktur, Rathausstaße 34, 53343 Wachtberg, 1. Etage Zimmer 117 zu den Öffnungszeiten Mo bis Fr 8.30 – 12.00 Uhr, Mo 14.00 – 16.00 Uhr und Do 14.00 – 18.00 Uhr, über das Teileinziehungsverfahren zu informieren. Karten der betroffenen Straße liegen dort zur Einsicht bereit.

Wachtberg, 07.12.2022

gez. Schmidt
(Bürgermeister)

Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 08.12.2022 bis 31.12.2022.