Hinweisbekanntmachung Abwasserzweckverband Wachtberg – Remagen, Der Verbandsvorsteher

- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Die Angaben für die Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzweck-verbandes Wachtberg – Remagen und den Verbandsvorsteher / stv. Verbandsvorsteher können während der Dienstzeiten der Gemeindewerke Wachtberg, AöR in Zimmer 204 (Herr Schmitt) eingesehen werden.
Jörg Schmidt
Bürgermeister
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 22.11.2022 bis 06.12.2022.
Letzte Änderung: 24. November 2022
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