Verbandsversammlung des Wasser-und Bodenverbandes Adendorf-Altendorf-Meckenheim

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 8 der Satzung des Verbandes, die Verbandsversammlung beschlussfähig ist, wenn 10 Prozent der Mitglieder anwesend und alle rechtzeitig eingeladen sind. Ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen ist sie beschlussfähig, wenn bei der Ladung mitgeteilt wurde, dass ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienen beschlossen werden wird.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit ( Manfred Felten )
- Bericht des Vorsitzenden
- Jahresabschluss 2020/2021 ( Lothar Krämer )
- Bericht über Wirtschaftsprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Verabschiedung Haushaltsplan 2022
- Evtl. Kreditaufnahme für Frostschutzberegnung
- Festlegung des Wasserpreises und des Flächengrundbeitrages
- Verschiedenes
Meckenheim, 23.03.2022
gez. Manfred Felten
(Verbandsvorsteher)
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 12.05.2022 bis 26.05.2022.
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Letzte Änderung: 13. Mai 2022
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