Schiedspersonen
Zuständige Stelle
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
Fachbereich 2 - Bürgerdienste und Soziales
Rathausstraße 34
53343 Wachtberg
Telefon: (0228) 9544 0
Telefax: (0228) 9544 123
Ansprechpartnerin
Axer, Petra
Telefon: (0228) 9544 178
Zimmer: 004 (Rathaus, Erdgeschoss)
E-Mail: petra.axer@wachtberg.de
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr
zusätzlich nachmittags:
Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Informationen
Zu den Aufgaben der Schiedspersonen gehört die Schlichtung in Privatklagesachen wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Betroffene Personen können sich erst dann mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie vorher versucht haben, sich unter Beteiligung einer Schiedsperson mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu versöhnen. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben.
Aufgabe der Schiedsperson ist es, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und so den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt ist unbürokratisch und kostengünstig.
Infos zum Thema "Außergerichtliche Streitschlichtung" unter www.streitschlichtung.nrw.de.
Die in Wachtberg zuständigen Schiedspersonen finden Sie hier.