Wasserrahmenrichtlinie

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Im Dezember 2000 hat das Europäische Parlament mit der Wasserrahmenrichtlinie einen einheitlichen rechtlichen Rahmen und damit ein zentrales Element für den Gewässerschutz in Europa verabschiedet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist hierbei ein wichtiges Kriterium.
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Überblick über die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in Nordrhein-Westfalen

Information der Öffentlichkeit gemäß § 36 WHG und Art. 14, Abs. 1 (b) der EG- Wasserrahmenrichtlinie