Hundehaltung

Mitteilung aus dem Rathaus Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter, liebe Hundefreunde, Hunde in der Gemeinde Wachtberg haben es nicht immer leicht. Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur bei uns manche Probleme auf.

Dies gilt besonders in den dicht bebauten Wohngebieten der inneren Ortsteile. Nicht selten kommt es hier zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Die Ursache liegt auf der Hand: Was dem einen ein durchaus natürliches Bedürfnis seines treuen Vierbeiners ist, gerät dem anderen häufig zum Ärgernis.

Derart entstehende Spannungen brauchen nicht zu sein. Auch die Gemeinde Wachtberg bietet genügend Raum für Hunde. Man muss nur einige Spielregeln beachten, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert.

Wir wollen Sie daher auf die wichtigsten Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden nochmals aufmerksam machen:

  • Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand durch sie gefährdet wird.
  • Es ist Hundehaltern gestattet, ihre Hunde außerhalb der Ortschaften auf öffentlichen Wegen unangeleint laufen zulassen. Sie müssen aber zu jeder Zeit durch Zurufe Ihres Halters/ Hundeführers unter Kontrolle zu bringen sein. Ist dies nicht möglich, sollten sie angeleint werden.
  • Im Wald müssen Hunde abseits der öffentlichen Waldwege an der Leine geführt werden; in Naturschutzgebieten müssen Hunde immer (!) angeleint sein.
  • Ohne Begleitung einer Person dürfen Hunde nicht frei umherlaufen.
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Hunde auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen an der Leine geführt werden.
  • In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen.
  • Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
  • Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
  • Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich. Und doch erreichen uns immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze über Gebühr durch Hundekot verunreinigt sind. Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung zur Verfügung. Es gefällt sicherlich niemandem, in diese „Häufchen“ zu treten. Ihre Mithilfe ist hier gefragt. Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hundehaltern und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist.

Deshalb unsere Bitte an Sie:
Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Behilflich dabei können Ihnen die so genannten Hundetüten sein, die im Fachhandel (z.B. Zoo-Läden, Garten-Centern, teilweise Drogerien) zu beziehen sind.

Es geschieht leider immer wieder, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder, andere Hunde oder weidende Tiere anfallen und verletzen. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften gegen das freie Laufen lassen von Hunden beachtet werden.

Des Weiteren sind Hundehalter verpflichtet, Ihre Tiere steuerlich anzumelden. Gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und Hunde, die über 20 Kilogramm Körpergewicht haben oder über 40 Zentimeter hoch sind, müssen zusätzlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Zu dieser Anzeige gehören auch einige Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Näheres hierzu können Sie beim zuständigen Fachbereich I – Sicherheit und Ordnung – erfragen (Tel.: 0228 / 9544 – 126).

Da im Hinblick auf die vorab geschilderten Vorfälle eine gewisse Kontrolle nötig ist, wird in den nächsten Wochen das Ordnungsamt verstärkt auf die Einhaltung dieser Regeln achten, was sicher auch im Interesse der Tiere sein dürfte. Bei Verstößen gegen diese Regeln sind Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 € möglich.

Wir bitten Sie um Unterstützung und Beachtung dieser Regeln, damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Gemeinde Wachtberg sich auszahlen und Ihnen, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben erleichtert wird.

Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
Fachbereich I - Sicherheit und Ordnung -