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Erstattung der Umsatzsteuer zu einem Wasserhausanschluss
Wachtberg - Die Verlegung von Wasserhausanschlüssen wurde auf Verlangen der Finanzverwaltung seit dem Jahr 2000 mit dem Regelsteuersatz (früher 16 Prozent, aktuell 19 Prozent) abgerechnet. Mit zwei Entscheidungen vom 08. Oktober 2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen umsatzsteuerlich als Teilaspekt der Wasserlieferung anzusehen und als solche mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (UST) von 7 Prozent abzurechnen ist.
Ein Rechtsanspruch auf Berichtung der ergangenen Bescheide besteht nicht. Mit dem Verwaltungsrat der Gemeindewerke wurde jedoch abgestimmt, dass eine Rückerstattung soweit möglich auf Antrag erfolgen soll.
Die vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Schreiben vom 07. April 2009 veröffentlichten Vorgaben für die Finanzverwaltung zur Anwendung der Entscheidungen des BFH haben dazu geführt, dass Anträge für die Jahre 2002 bis 2009 zunächst nicht positiv bearbeitet werden konnten. Zwischenzeitlich gibt es eine vom BMF erlassene Übergangslösung bis zum 31. Dezember 2009, nach der der ermäßigte (7 Prozent) UST-Satz auch für Wachtberger Kunden angewendet werden kann (Hinweis BMF-Schreiben vom 01.09.2009).
Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe ergibt sich für das Gemeindegebiet folgende differenzierte Situation:
Für in den Jahren 2000 und 2001 erstellte Wasserhausanschlüsse können Anträge unmittelbar bei den Gemeindewerken gestellt werden. Für die übrigen Jahre sind entsprechende Anträge bei den Stadtwerken Bonn zu stellen. Bitte stellen Sie die Anträge so rechtzeitig, dass eine Bearbeitung baldmöglichst erfolgen kann.
Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei den Gemeindewerken (0228-9544165) bzw. können Sie nachfolgend herunterladen.
gez.
V. Strehl
(Vorstand)
Gemeindewerke Wachtberg, Anstalt des öffentlichen Rechts
Letzte Änderung: 20. November 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg