Aktuelles
- Mitteilungen aus dem Rathaus
- Mitteilungen aus der Gemeinde
- Amtliche Bekanntmachungen
- Öffentliche Ausschreibungen
- Öffentliche Angebote
- Haushaltsplan
- Wachtberger Kulturwochen
- 40 Jahre Gemeinde Wachtberg
- Teilnahme am NRW-Tag
- Nachrichten-Archiv
- Pegelstände / Wetter
Termine
- Veranstaltungskalender
- Kultur-Newsletter
- Sprechstunden
- Sitzungstermine
- Öffnungszeiten
- Mülltermine
- Apothekennotdienst
- Blutspendetermine
- Fahrplan-Auskunft
- Redaktionsschlüsse Amtsblatt
Linksammlung
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch überhängende Pflanzen
Wachtberg – Die Gemeinde bittet alle Grundstückseigentümer, den Rückschnitt von überhängendem Grün zu beachten und zu befolgen und somit zur allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen.
In der Vergangenheit erhielt die Gemeinde Wachtberg vermehrt Beschwerden zu überhängenden Ästen, Sträuchern, Hecken und Gestrüpp insbesondere auf Wald- und Wirtschaftswegen.
Überhänge erschweren die Nutzung der Straßen- und Gehwege und gefährden somit den öffentlichen Verkehr und dessen Verkehrsteilnehmer. Behinderungen der Straßenfahrbahnen, Bürgersteige und Radwege durch überhängendes Grün aus privaten Grundstücken müssen entfernt werden, um Gefahren der öffentlichen Sicherheit vorzubeugen. Ebenso sind Verkehrszeichen und Straßenschilder sowie Straßenlaternen von Überwuchs zu befreien.
Für den Rückschnitt sind die jeweiligen Grundstückeigentümer verantwortlich, von deren Grundstück die Gefahr ausgeht. Der Überwuchs muss nachhaltig bis zu einer Höhe von 4,20 Meter auf die Grundstücksgrenze so zurückgeschnitten werden, dass Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden. (GW)
Letzte Änderung: 8. Oktober 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg