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Abzugsmengen bei der Schmutzwassergebühr: Abgabetermin für Anträge 1. November
Wachtberg – Die Gemeindewerke Wachtberg, AöR, weisen darauf hin, dass Anträge auf Berücksichtigung von Abzugsmengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr spätestens bis zum 01. November eines jeden Jahres bei den Gemeindewerken zu stellen sind. Nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung ausgeschlossen.
Abzugsmengen können beispielsweise geltend gemacht werden für Tierhaltung (Nutztiere), Verdunstungen für Schwimmbäder, Gartenbewässerung, landwirtschaftliche Betriebe etc. Die Abzugsmengen sind über Zwischenzähler oder als Pauschalwerte (nur in der Tierhaltung) nachzuweisen. Für Schwimmbäder ist die Größe des Beckens maßgeblich.
Von dem Abzug sind Frischwassermengen bis zu 15 m³ jährlich ausgeschlossen (Bagatellgrenze).
Antragsvordrucke werden den Kunden auf Wunsch zugesandt bzw. im Rathaus ausgehändigt. Telefonische Ansprechpartner sind Ulrike Brücken (Tel.: 0228/ 9544 165) oder Matthias Kriechel (Tel.: 0228/ 9544 147).
gez.
Strehl
(Vorstand)
Letzte Änderung: 10. Juni 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg