Informationen der Gemeindekasse Wachtberg zur Entrichtung der Steuern und Abgaben

Mitteilung aus dem Rathaus Wachtberg - Eine Mahnung muss nicht sein! Wählen Sie für Ihre Zahlungen das Lastschriftverfahren!

Ein vergessener Zahlungstermin zieht meistens Ärger, Kosten und Zeitaufwand nach sich. Das gilt besonders auch für alle öffentlichen Steuern, Abgaben und Gebühren, da hier beim Überschreiten des Zahlungstermins automatisch ein kostenpflichtiges Mahnverfahren in Gang gesetzt wird.

Wenn Sie Kunde einer Bank oder Sparkasse sind, möchten Sie die Mitarbeiter der Gemeindekasse auf eine einfache und bequeme Möglichkeit hinweisen, diese Zahlungen auf Dauer termingerecht zu erledigen. Erteilen Sie der Gemeinde Wachtberg - Gemeindekasse - formlos für alle Steuern, Abgaben und Gebühren eine Einzugsermächtigung. Entsprechende Formulare gibt es bei Banken und Sparkassen aber auch im Rathaus bei der Gemeindekasse. Die Einzugsermächtigung zu den Grundbesitzabgaben ist auch unter der Rubrik „Rat und Verwaltung unter „Formulare“ unter „Steuern und Finanzen“ abrufbar. Dieses Verfahren ist für alle Beteiligten einfach und zeitsparend. Für Sie ist es mit keinerlei Nachteilen verbunden, denn Ihnen steht vertraglich ein Widerspruchsrecht von sechs Wochen nach der Belastung auf Ihrem Konto zu. Wenn Sie die Lastschrift nicht einlösen wollen, so benachrichtigen Sie bitte in dieser Frist Ihr Kreditinstitut. Es wird die Lastschrift zurücksenden und Ihnen den Gegenwert sofort wieder gutschreiben.

Sollten Sie zu diesem vorteilhaften Verfahren noch weitere Fragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindekasse oder Ihr Kreditinstitut gern zur Verfügung.

Vielen Dank!
Ihre Gemeindekasse Wachtberg