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Hausanschluss dicht? - Dichtheitsprüfung von Grundleitungen und Anschlusskanälen
Wachtberg - Wann haben Sie das letzte Mal überprüft, ob Ihr Hausanschluss vielleicht undicht ist und in Ordnung gebracht werden muss? Die öffentliche Kanalisation wird fortlaufend kontrolliert und saniert, aber wie sieht es mit den Leitungen auf privaten Grundstücken aus? Oft werden Abwasserleitungen jahrzehntelang sich selbst überlassen – bis die Rohre verstopfen oder gravierende Schäden entstehen.Austretendes Abwasser verunreinigt den Boden und das Grundwasser. Sauberes Grundwasser wiederum, das den Leitungen über undichte Stellen zufließt, belastet die Kanalisation und den Reinigungsprozess in den Kläranlagen und damit über die Abwassergebühr letztlich auch Ihren Geldbeutel.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass je nach Alter eines Hauses 60 bis 80 Prozent der Leitungen undicht sind. Bis zum Ende des vergangenen Jahres war in der Landesbauordnung NRW geregelt, dass Abwasserleitungen auf den Grundstücken geschlossen, dicht und zum Reinigen eingerichtet sein müssen! Diese Regelung hat in der Praxis keine Beachtung gefunden.
Seit dem 01.01.2008 sind die Regelungen über private Abwasseranlagen in den neuen § 61 a Landeswassergesetz NRW überführt worden.
Ein wesentlicher Aspekt der bisherigen Regelung in der Landesbauordnung und jetzt im Landeswassergesetz ist die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Prüfung der Dichtheit ihrer auf dem Grundstück verlegten Abwasserleitungen sowie der gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeindewerke Wachtberg, AöR zum Hausgrundstück gehörenden Grundstücksanschlussleitung im öffentlichen Bereich.
Durch den § 61 a LWG NRW wird dem Thema Grundstücksentwässerung in den nächsten Jahren daher deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden müssen als dies bisher der Fall war. Die Gemeindewerke Wachtberg, AöR sind aus diesem Grund dem in diesem Jahr gegründeten Kommunalen Netzwerk Grundstücksentwässerung beigetreten, in dem auf der Grundlage der Erfahrung vieler Netzbetreiber Handlungsempfehlungen und Informationsmaterial für eine möglichst optimale und bürgerfreundliche Umsetzung dieser Regelung erarbeitet werden sollen.
Spätestens bis zum 31. Dezember 2015 müssen alle privaten Abwasseranlagen geprüft sein. Die gesetzliche Regelung ermöglicht es den Gemeindewerken, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen diese Frist zu verkürzen. Dies soll auch in Wachtberg erfolgen, um die notwendigen Untersuchungen und Arbeiten über den Zeitraum bis 2015 möglichst gleichmäßig zu verteilen. Gegenwärtig wird hierzu eine Konzeption erarbeitet, die mit dem Verwaltungsrat der Gemeindewerke abzustimmen ist.
Daneben wird ein Schwerpunkt im Jahr 2009 zunächst in einer umfassenden Information aller Grundstückseigentümer liegen. Dazu wird im Rahmen des Kommunalen Netzwerkes Grundstücksentwässerung ein Flyer für die Bürgerinformation sowie eine umfassende Broschüre zu dem Thema Grundstücksentwässerung erarbeitet, die allen Grundstückseigentümern zugänglich gemacht werden sollen.
Alle Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung werden regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde und auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg (www.wachtberg.de ) veröffentlicht.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindewerke Wachtberg, AöR, im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Rathausstrasse 34, 53343 Wachtberg, Tel. 0228 9544 156 oder 157.
V. Strehl
(Vorstand)
Letzte Änderung: 8. Januar 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg