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Die Gemeindewerke Wachtberg AöR informieren: Informationen der Unteren Wasserbehörde an die Betreiber von Ölheizungen
Rhein-Sieg-Kreis/ Wachtberg – Das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft als Untere Wasserbehörde im Rhein-Sieg-Kreis hat eine Informationsbroschüre für Betreiber von Ölheizungen herausgegeben, in der die seit 2004 geltenden Gesetzesänderungen nochmals erläutert werden. Das Merkblatt gibt einen Überblick über die geltenden Regelungen und wichtige Tipps zur Gefahrenvermeidung. So müssen auch kleinere Heizöltankanlagen von einem zugelassenen Sachverständigen geprüft werden. Wer muss wann was tun?
Prüfpflichten: Folgende Regelungen gelten für die Prüfpflicht von Heizöltanks durch einen unabhängigen, zugelassenen Sachverständigen:
- Wenn sich das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet (Zone I – IIIA) befindet, dann müssen
• unterirdische (im Erdreich eingebaute) Öltanks alle 2 ½ Jahre geprüft werden
• oberirdische Öltanks (z. B. Tanks, die im Keller aufgestellt sind), wenn mehr als 5.000 Liter gelagert werden können, alle 5 Jahre geprüft werden.
- Für alle anderen Grundstücke gilt
• Unterirdische (im Erdreich eingebaute) Öltanks müssen alle 5 Jahre geprüft werden.
• Oberirdische Öltanks (z. B. Tanks, die im Keller aufgestellt sind), wenn mehr als 10.000 Liter gelagert werden können, müssen alle 5 Jahre geprüft werden.
Der Auftrag für die Prüfung muss vom Betreiber unaufgefordert erteilt werden.
Vom Sachverständigen erhält die Untere Wasserbehörde eine Kopie des Prüfberichts.
Falls Mängel festgestellt werden, müssen diese unverzüglich von einem Fachbetrieb behoben werden.
Nach Abschluss der Arbeiten teilt der Betreiber der Ölheizung die Beseitigung der Mängel der Unteren Wasserbehörde mit.
Für alle neuen Anlagen ab 1.000 Liter muss eine Sachverständigen- oder Fachbetriebsbescheinigung vorliegen.
Das Informationsblatt beinhaltet weiter Angaben zu den Ansprechpartnern im Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft, gibt Hilfestellung bei der Suche nach unabhängigen Sachverständigen mit den erforderlichen Zulassungen und erteilt Tipps, die helfen, die Umwelt zu schützen und Ölschäden zu verhüten.
Das Merkblatt gibt es online zum Download beim Rhein-Sieg-Kreis unter www.rhein-sieg-kreis.de oder auch auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg www.wachtberg.de aktuell unter den Mitteilungen aus dem Rathaus aber auch unter Rat und Verwaltung/ hier unter Gemeindewerke AöR. (GW)
Letzte Änderung: 15. Dezember 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg