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Aufruf zur Hundesteueranmeldung
Wachtberg - Sie besitzen einen Hund und haben es bislang versäumt ihn zur Hundesteuer anzumelden? Die Finanzverwaltung - Steuern und Abgaben - der Gemeinde Wachtberg gibt Ihnen nun die Möglichkeit die Anmeldung Ihres Hundes bis spätestens zum 14.11.2008 nachzuholen. Auf eine rückwirkende Veranlagung (vier Jahre rückwirkend plus das laufende Jahr) wird dann verzichtet.
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier ...
... www.wachtberg.de unter Rat und Verwaltung/ unter Formulare (Steuern und Finanzen: Hundesteueranmeldung) und können es dort online ausfüllen.
Wir weisen darauf hin, dass der Hundehalter gemäß § 9 Hundesteuersatzung dazu verpflichtet ist, seinen Hund anzumelden. Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, eine unangekündigte Hundezählung in unregelmäßigen Abständen in allen Haushalten durchzuführen. Sollten hierbei noch nicht angemeldete Hunde erfasst werden, wird auf eine rückwirkende Veranlagung zur Hundesteuer nicht verzichtet.
Für eventuelle Rückfragen und die Zusendung von Anmeldeformularen in Originalgröße steht Ihnen Frau Weik unter der Telefonnummer 0228/ 9544-140 oder per E-Mail jennifer.weik@wachtberg.de gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung der Gemeinde Wachtberg
Letzte Änderung: 30. Oktober 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg