Freie Fahrt für Mofas auf Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften

Mitteilung aus dem Rathaus Wachtberg – Ab sofort dürfen Mofa-Fahrer generell alle Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen. Dies sieht eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vor. Radwege sind mit blauen Schildern, auf denen ein weißes Fahrrad abgebildet ist, als solche ausgewiesen. Bisher konnten nur Radwege befahren werden, die durch eine entsprechende zusätzliche Hinweis-Beschilderung für Mofas freigegeben waren.

Der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, Dieter Siegberg, erläutert hierzu: „Durch die generelle Freigabe der Radwege außerorts entfällt die Anordnung der Zusatzzeichen. Damit wird ein weiterer Beitrag zum Abbau des Schilderwaldes geleistet.“ Falls es entgegen der neuen Regelung jedoch erforderlich sein sollte, einen Radweg aus Gründen der Verkehrssicherheit für Mofas zu sperren, werden diese Radwege künftig mit dem Zusatzzeichen „Keine Mofas“ gekennzeichnet.
Das Befahren von Wirtschaftswegen ist für Mofas nach wie vor nicht erlaubt.

Innerhalb geschlossener Ortschaften bleibt es bei der bisherigen Regelung. Das heißt, hier dürfen Mofas auch weiterhin nur auf Radwegen fahren, wenn dies mit dem Zusatzzeichen „Mofas frei“ erlaubt wird, oder wenn das Mofa geschoben wird.

Dieter Siegberg appelliert an die Mofafahrer: „Wer mit einem Mofa auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg unterwegs ist, wird gebeten, dies mit Rücksichtnahme auf die übrigen Benutzer, insbesondere auf die Fußgänger, zu tun.“ (GW)