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Keine Gartenabfälle in Wald und Flur ablagern
Wachtberg - Immer wieder wird festgestellt, dass Gartenabfälle an Waldrändern oder an Feldwegen ablagert wurden. Viele Bürger scheinen in diesem Zusammenhang kein Unrechtsbewusstsein zu haben. Dennoch handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die Ordnungsstrafen nach sich ziehen kann.
Gartenabfälle in der freien Natur zu entsorgen sollte jedoch aus vielerlei Gründen unterlassen werden:
- Ablagerungen von Grünabfällen außerhalb des eigenen Grundstücks sind nicht erlaubt, da auch für Grün- und Gartenabfälle der Anschluss- und Benutzungszwang an das bestehende Abfallentsorgungssystem des Rhein-Sieg-Kreises gilt.
- Gartenabfälle, die in der Natur abgelagert werden, ziehen häufig auch weitere illegale Abfallablagerungen nach sich, die oft auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden müssen.
Durch Ablagerungen von Gartenabfällen im Wald oder in der Feldflur entstehen Schäden an Natur und Landschaft und für das Gemeinwohl.
- Gartenabfälle enthalten möglicherweise ausbreitungsstarke exotische Pflanzenarten, die sich unkontrolliert in der Natur ausbreiten und den natürlichen Aufwuchs verdrängen können.
- Gartenabfälle führen zu unerwünschter Nährstoffanreichung bzw. Überdüngung und dadurch zur Verdrängung seltener und schützenswerter Wald- und Feldrandvegetation.
Deshalb hier die dringende Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Unterlassen Sie derartige Abfallablagerungen im Wald oder in der freien Landschaft bzw. helfen Sie mit, derartige Ablagerungen zu vermeiden. Es wäre sogar wünschenswert, wenn die an bestimmten Stellen vorhandenen Ablagerungen von Gartenabfällen von den Verursachern entsorgt würden.
Die Gemeindeverwaltung wird in künftigen Fällen von illegalen Gartenabfall-Ablagerungen den zuständigen Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft, informieren. Allerdings vertraut und hofft die Verwaltung auch auf die Einsicht und das Verständnis der Bürger.
Bei Fragen zum Thema, wie z. B. der Kompostierung von Gartenabfällen auf privaten Grundstücken oder zu den verschiedenen Möglichkeiten der Entsorgung von Abfällen, steht die RSAG, Siegburg (Tel.: 02241/ 306-306) oder die Umweltbeauftragte der Gemeinde Wachtberg, Frau Vogel (Tel.: 0228/ 9544-153), gerne zur Verfügung. Auch eventuelle sachdienliche Hinweise zu illegalen Abfallablagerungen nimmt Frau Vogel entgegen. (GW)
Letzte Änderung: 30. Mai 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg