Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Mitteilung aus dem Rathaus Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises beschließt neue Elternbeiträge für Kindergarten, Tageseinrichtungen, Spielgruppen und Kindertagespflege, neue Gruppenformen und neue Betreuungszeiten.
Rhein-Sieg-Kreis (hei) - Der Jungendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises hat, vorbehaltlich einer Zustimmung des Kreistags und seiner Gremien, neue Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder beschlossen.

Die neuen Beiträge werden notwendig aufgrund des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur frühen Bildung und Förderung von Kindern durch das Land Nordrhein-Westfalen. Mit KiBiz, welches zum 01.08.2008 in Kraft tritt, wird das alte Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) abgelöst. Da das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) andere Gruppenformen und drei verschiedene Betreuungszeiten von 25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden vorsieht, mussten auch die Elternbeiträge entsprechend angepasst werden.

Die neuen Beiträge gelten für den Bereich des Kreisjugendamtes, also für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck.

Eine Erhöhung der Beiträge für Kinder ab drei Jahren erfolgt bis zu einem Einkommen von 73.626 Euro nicht. Es wurden lediglich zwei weitere Einkommensstufen für Höherverdienende - auch vor dem Hintergrund der verbesserten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten - hinzugefügt. Ansonsten entspricht der Beitrag für eine 35-stündige Betreuung dem jetzigen Kindergartenbeitrag und der Beitrag für eine 45-stündige Betreuung dem Tagesstättenbeitrag. Neu ist nach KiBiz die Möglichkeit, ein nur 25 Stunden umfassendes Angebot wahrzunehmen; hierfür sind 90 % des Beitrags, der für 35 Stunden erhoben wird, zu zahlen. Eltern mit einem Einkommen bis zu 12.271 Euro, sind beitragsfrei. Eltern, deren Einkommen unter der Steuerfreigrenze liegt, können einen Antrag auf Erlass stellen. Da gerade Familien mit mehreren Kindern in vieler Hinsicht finanziell belastet sind, bleibt es nach dem Beschluß des Jugendhilfeausschusses auch bei der bisherigen Geschwisterkindbefreiung.

Die Satzungen für Spielgruppen und Tagespflege wurden ebenfalls nur insoweit angepasst, als sie auch zwei weitere Einkommensstufen vorsehen. (RSK)