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Linksammlung
Wachtberger Klärschlämme nehmen an Qualitätssicherung teil
Ausbringung kann nach Vorgaben der Düngeverordnung auch im Winter erfolgen
Gemeindewerke Wachtberg, AöR
Abwasserwerk des Abwasserzweckverbandes Wachtberg – Remagen:
Häufigen Vorbehalten gegenüber dem Einsatz von Klärschlämmen als Dünger begegnen wir, die Gemeindewerke Wachtberg und der Abwasserzweckverband Wachtberg - Remagen, mit der Teilnahme an einem Qualitätssicherungssystem.
Einvernehmlich haben wir uns Mitte des Jahres dafür entschieden, für den auf den Kläranlagen Pech, Arzdorf und Züllighoven anfallenden Klärschlamm das Qualitätszeichen der VDLUFA Gesellschaft für Qualitätssicherung Landbauliche Abfallverwertung mbH (QLA) zu erwerben. Zurzeit befinden sich die drei Anlagen im so genannten Anerkennungsjahr. Wenn den umfangreichen Qualitätskriterien entsprochen werden kann, folgt die Zertifizierung im Sommer nächsten Jahres.
Unsere drei genannten Kläranlagen streben eine Zertifizierung in den Kategorien Ausgangsstoffe und Endprodukte an. Dabei umfasst die Qualitätssicherung die Bereiche der zu behandelnden Abwässer, der im Klärprozess verwendeten Einsatzstoffe sowie die Kontrolle der Klärschlämme, beispielsweise hinsichtlich Schwermetallgehalten und organischen Schadstoffen. Durch die hohe Untersuchungsfrequenz bei der Analytik und die regelmäßige fachliche Auswertung kann Problemen vorgebeugt bzw. können die Ursachen für Probleme schneller ausgemacht und behoben werden.
Durch die Qualitätssicherung des Klärschlammes der Kläranlagen Pech, Arzdorf und Züllighoven möchten wir mehr Transparenz der landwirtschaftlichen Verwertung der Klärschlämme erreichen und hoffen, damit auch die Akzeptanz bei den Bürgern zu erhöhen. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft können die in den Klärschlämmen enthaltenen Nährstoffe so sinnvoll auf den Feldern genutzt werden.
Die gegebene Jahreszeit zum Anlass nehmend möchten wir auch noch kurz auf die gesetzlichen Bestimmungen zur landwirtschaftlichen Verwertung hinweisen. Unser Klärschlamm wird im Rahmen der in der Klärschlammverordnung und Düngeverordnung vorgeschriebenen Maßgaben fachgerecht ausgebracht.
Da die Klärschlämme aus den Kläranlagen Pech, Arzdorf und Züllighoven laut den aktuellen Analysen keinen wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff besitzen, das heißt weniger als 10 % des Stickstoffs liegen als Nitrat oder Ammonium vor, unterliegen sie nicht der in der Düngeverordnung vorgeschriebenen Sperrfrist auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar. Bei geeigneter Witterung und entsprechenden Bodenverhältnissen können diese Klärschlämme demnach, unter Berücksichtigung der Nährstofffrachten, auf Ackerland ausgebracht werden. Dabei sind die dafür beauftragten Unternehmen sehr bestrebt, die Flächen so auszuwählen, dass die Geruchsbelastung für Anwohner und Spaziergänger möglichst gering gehalten wird.
V. Strehl
Letzte Änderung: 30. November 2007 - © 2007 Gemeinde Wachtberg