Aktuelles
- Mitteilungen aus dem Rathaus
- Mitteilungen aus der Gemeinde
- Amtliche Bekanntmachungen
- Öffentliche Ausschreibungen
- Öffentliche Angebote
- Haushaltsplan
- Wachtberger Kulturwochen
- 40 Jahre Gemeinde Wachtberg
- Teilnahme am NRW-Tag
- Nachrichten-Archiv
- Pegelstände / Wetter
Termine
- Veranstaltungskalender
- Kultur-Newsletter
- Sprechstunden
- Sitzungstermine
- Öffnungszeiten
- Mülltermine
- Apothekennotdienst
- Blutspendetermine
- Fahrplan-Auskunft
- Redaktionsschlüsse Amtsblatt
Linksammlung
Im Frühjahr mehr Zulassungen – online-Terminreservierung nutzen
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Das Frühjahr steht in den „Startlöchern“. „Bei den ersten Sonnenstrahlen ist im Straßenverkehrsamt jedes Jahr eine Menge los. Wir sind bestmöglich auf das Frühjahrsgeschäft und die steigenden Zulassungszahlen vorbereitet, dennoch kann es eventuell zu längeren Wartezeiten kommen“, bittet Dieter Siegberg, Leiter des Kreisstraßenverkehrsamtes, die Kundinnen und Kunden um Verständnis.Wer langes Warten vermeiden möchte, soll die weniger publikumsintensive Zeit nutzen. Diese liegt erfahrungsgemäß in der Zeit morgens bis etwa 9 Uhr oder montags auch in der Zeit von 14 Uhr bis 16 Uhr.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der online-Terminreservierung. Diesen Service bietet das Kreisstraßenverkehrsamt auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises an. Über www.rhein-sieg-kreis.de und die Rubrik „Bürgerservice“ gelangt man zur Rubrik „ …Service Straßenverkehrsamt“. Unter dieser Rubrik, die sich rechts auf der angeklickten Internetseite findet, bietet das Straßenverkehrsamt einen umfangreichen online-Service: es besteht die Möglichkeit, Wunschkennzeichen online zu reservieren, Termine für die Fahrzeugzulassung und für die Fahrerlaubnisse zu reservieren, es gibt Hinweise zu Verkehrsstörungen und weitere Informationen des Straßenverkehrsamtes.
Bis zu vierzehn Tage im Voraus kann ein Termin innerhalb der Öffnungszeiten reserviert werden.
Mit dem Frühjahr steigt erfahrungsgemäß auch wieder der Verkauf von Kraftfahrzeugen, um sich gegebenenfalls ein neues Kraftfahrzeug zuzulegen. Das Straßenverkehrsamt weist deshalb eindringlich darauf hin, dass man das Fahrzeug nur dann in zugelassenem Zustand verkaufen sollte, wenn man sicher ist, dass der Erwerber zuverlässig ist und das Fahrzeug schnellstmöglich ummeldet. Geschieht dies nicht, kommt auf den Verkäufer erheblicher Aufwand zu, der nicht nur mit Ärger und Aufregung, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Deshalb empfiehlt das Straßenverkehrsamt, Fahrzeuge zu verkaufen, wenn sie stillgelegt sind. Im Internet unter „Augen auf beim Fahrzeugverkauf“, zu finden unter der Rubrik „Fahrzeugzulassung“, gibt es nützliche Tipps, die man beim Kauf / Verkauf eines Fahrzeugs beachten sollte!
Bei Fragen rund um Zulassung, Anmeldung, Fahrerlaubnis und anderes können sich die Bürgerinnen und Bürger auch telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Siegburg oder in Meckenheim wenden. Sie sind zu erreichen beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241/13-3939, oder bei der Außenstelle Neuer Markt 50, 53340 Meckenheim, Telefon 02225/94090. (RSK)
Letzte Änderung: 26. März 2010 - © 2010 Gemeinde Wachtberg