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Keine Fahrzeugzulassung ohne Fahrzeugbrief
Rhein-Sieg-Kreis (al) – Immer wieder ist es in der Vergangenheit in den Fahrzeugzulassungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder Meckenheim vorgekommen, dass Zulassungen diverser Fahrzeuge nicht möglich waren oder andere Angelegenheiten bei der Zulassungsstelle nicht erledigt werden konnten, weil der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II fehlte.Dies passiert vor allem in Fällen, in denen das Fahrzeug geleast oder finanziert ist. Dann nämlich liegt der Halterin oder dem Halter dieses wichtige Dokument nicht vor. Es muss dann zuerst beim Kreditinstitut oder der Leasinggesellschaft angefordert werden. Der Brief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II wird in solchen Fällen unmittelbar an die jeweilige Zulassungsstelle übersandt.
Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises rät den Kundinnen und Kunden, sich auf jeden Fall vorab beim Straßenverkehrsamt zu informieren, ob das gewünschte Dokument dort schon vorliegt. Dies ist per E-Mail (strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de) oder telefonisch unter 02241-132060, 132079 oder 132001 sowie für den Bereich der Außenstelle Meckenheim unter 02225/94090 möglich. Eine Bearbeitung des Anliegens ist in den meisten Fällen ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II nicht möglich. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail ersparen daher eventuelle Wartezeiten oder sogar unnötige Wege.
Das Straßenverkehrsamt macht in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf aufmerksam, dass es seit Ende 2009 möglich ist, für Fahrerlaubnis- und Zulassungsangelegenheiten online einen Termin zu reservieren. Dieser Service ist auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises www.rhein-sieg-kreis.de unter dem Button Straßenverkehrsamt abrufbar. Auch auf diese Weise können teilweise lange Wartezeiten auf einfache Weise vermieden werden. (RSK)
Letzte Änderung: 18. Februar 2010 - © 2010 Gemeinde Wachtberg