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Erweitertes Angebot und veränderte Öffnungszeiten der Nebenstelle der Kreisverwaltung in Rheinbach seit 01.01.2010
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Zum 01.01.2010 wird die Kreisverwaltung in ihrer Nebenstelle in Rheinbach für die Bürgerinnen und Bürger das tägliche Angebot um folgende Dienstleistungen erweitern:
... die Abgabe von Verpflichtungserklärungen, was bislang nur an zwei Tagen möglich war. Weiterhin besteht künftig die Möglichkeit der Weiterleitung von Anträgen auf Ausstellung einer Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger, die Abgabe von Führerscheinen bei Verhängung eines vorübergehenden Fahrverbotes und das Ausstellen von Handwerker-Parkausweisen.
Aufgrund der geringen Nachfrage am so genannten „langen Donnerstag“ werden die Sprechzeiten von 18.00 Uhr auf 17.00 Uhr verkürzt. Ab dem 01.01.2010 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nebenstelle Rheinbach montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr zu erreichen, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Bei Bedarf kann aber auch ein Termin außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden.
Darüber hinaus bieten das Gesundheitsamt und das Sozialamt wie gewohnt ihren Service an: Mitarbeiter des Gesundheitsamtes können wegen ärztlicher Gutachten montags bis donnerstags vormittags nach einer Terminvereinbarung über den zentralen Empfang in Siegburg, Telefon 02241/13-3535, sowie ein- bis zweimal wöchentlich wegen Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Terminvereinbarungen hierfür über Telefon 02226/9234-0, erreicht werden. Mitarbeiter des Sozialamtes beraten an jedem zweiten Donnerstag im Monat, von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, hinsichtlich Elterngeldes und Elternzeit.
Wie gewohnt werden in der Nebenstelle der Kreisverwaltung in Rheinbach, - Der Landrat -, Grabenstraße 39, 53359 Rheinbach, Telefon 02226/9234-0, Telefax 02226-9234-5799, E-Mail: nebenstelle.rheinbach@rhein-sieg-kreis.de , folgende Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger angeboten:
- Angelegenheiten des Versorgungsamtes
- Ausstellung von Schwerbehindertenparkausweisen sowie Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen außerhalb der aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) – Regelung für Einwohner der linksrheinischen Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg
- Entgegennahme von Verbraucherbeschwerden für das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Verlängerung von Jagdscheinen für das Ordnungsamt
- Katasterauskunft
- Barkasse
- Reitangelegenheiten/Verkauf von Reitplaketten für das Amt für Natur- und Landschaftsschutz
- Verkauf von Landschaftsplänen in Papierform und auf CD
- Verkauf von Streuobstgläsern
- Verkauf von Literatur bezüglich des Rhein-Sieg-Kreises und Karten
- Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Hochschule Bonn-Rhein/Sieg in der Hochschul- und Kreisbibliothek in Rheinbach
- allgemeine Auskünfte, Anforderung von Formularen und Hilfestellung beim Ausfüllen
- Vorbeglaubigungen einschließlich Apostillen
- Beglaubigungen allgemeiner Art. (RSK)
Letzte Änderung: 7. Januar 2010 - © 2010 Gemeinde Wachtberg