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Linksammlung
Die Ortsstellen der Landwirtschaftskammer NRW im Rhein-Sieg-Kreis informieren:
über Organische Dünger sichern Bodenfruchtbarkeit und Jakobskreuzkraut – Gefahr für Wiederkäuer
Organische Dünger sichern Bodenfruchtbarkeit
In den kommenden Wochen steht die Getreide- und Rapsernte im Rheinland an. Unmittelbar nach der Ernte bereiten die Landwirte die Felder auf die nächste Aussaat vor. Die Sicherung und Verbesserung der Humusversorgung bereitet in den überwiegend viehlosen oder sehr vieharmen Betrieben der Köln-Aachener Bucht seit vielen Jahren größere Probleme.
Als betriebseigene Humusdünger stehen nur gehäckseltes Getreidestroh oder der Anbau von Gelbsenf oder Ölrettich als Zwischenfrucht zur Verfügung. Eine dauerhafte Humussicherung lässt sich hiermit nicht immer sicherstellen. Weitere Alternativen sind der Einsatz organischer Dünger wie Kompost, Champignonsubstrat, Klärschlamm, Stallmist, Geflügelkot oder Gülle.
Alle aufgeführten Dünger unterliegen gesetzlichen Bestimmungen, die Einsatztermin, Menge und Ausbringungsverfahren genau regeln. Gesetzlich verpflichtet sind die Landwirte zu einer unmittelbaren Einarbeitung stark stickstoffhaltiger organischer Dünger nach der Ausbringung.
Trotz dieser Regelungen könnte sich eine hoffentlich nur kurzfristige Geruchsbelästigung bei der Ausbringung organischer Dünger nicht immer vermeiden lassen. Betroffene Bürger sollten in diesem Fall zunächst ein direktes Gespräch mit dem bewirtschaftenden Landwirt führen. (Pressemitteilung der Landwirtschaftskammer NRW im Rhein-Sieg-Kreis)
Jakobskreuzkraut – Gefahr für Wiederkäuer (Rinder, Pferde, etc.)
Das giftige Jakobskreuzkraut (JKK) steht zurzeit in voller Blüte. Werden blühende Pflanzen entdeckt, so ist dies ein Indikator dafür, dass das JKK schon im zweiten Jahr auf dieser Fläche wächst. Um eine weitere Ausbreitung der Giftpflanze durch Samenflug entgegen zu wirken, sollten einzeln stehende Pflanzen herausgezogen bzw. ausgestochen werden.
Dies ist bei der jetzt feuchten Witterung und guten Durchnässung des Bodens zurzeit gut möglich. Bei der Arbeit sollten Arbeitshandschuhe getragen werden. Das ausgestochene Material darf keinesfalls auf der Fläche verbleiben. Einer weiteren Ausbreitung kann auch durch das Ausmähen kurz vor der Blüte entgegen gewirkt werden. Die Pflanze kann dann jedoch wieder erneut austreiben. Auch hier darf der Aufwuchs nicht auf der Fläche verbleiben.
Chemisch wird das nesterweise Auftreten der Giftpflanze am besten mit dem Dochstreichgerät (Glyhosatlösung) oder mit der Rückenspritze (einprozentigen Simplexlösung) bekämpft. Diese Maßnahme muss besonders sorgfältig und vorsichtig durchgeführt werden (Sachkundenachweis). Es werden alle Stadien des Unkrautes bis kurz vor der Blüte des JKK`s bekämpft. Es sind die besonderen Anwendungsbedingungen, Wartezeiten und Auflagen zu beachten. Nicht immer reicht eine einmalige Herbizidbehandlung aus.
Der Einsatz des chemischen Pflanzenschutzes bekämpft aber nicht die eigentlichen Ursachen der Verbreitung von Jakobskreuzkraut. Diese können in der mangelnden Pflege der Grünlandnarbe liegen. Durch eine geschlossene, dichte Grasnarbe, der Vermeidung von Trittschäden, einer angepassten Weidepflege (Nachmahd und Nachsaat), Düngung wird eine Etablierung von Jakobskreuzkraut sehr erschwert. Dieses Unkraut sollte nicht zum Aussamen gelangen.
(Pressemitteilung der Landwirtschaftskammer NRW im Rhein-Sieg-Kreis)
Letzte Änderung: 7. August 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg