„Wenn einer eine Reise tut...“

Rhein-Sieg-Kreis Tipps vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zum richtigen Beladen des Autos

Rhein-Sieg-Kreis (al) – Koffer und Taschen sind gepackt, die Fahrräder stehen bereit, die Vorfreude auf den Urlaub ist groß! Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss allerdings das Fahrzeug unmittelbar mit in die Planungen einbeziehen. Wenn die Ladung falsch gesichert ist, egal ob im Auto oder oben auf dem Autodach, wachsen die Gefahren, und zum Beispiel der auf der Hutablage falsch deponierte Reiseatlas kann sich bereits bei einem Aufprall mit nicht allzu großer Geschwindigkeit in ein tödliches Geschoss verwandeln.

Beim Beladen des Fahrzeuges müssen Urlauber darauf achten, dass das zulässige Gesamtgewicht und die Dachlast in keinem Fall überschritten werden. Je schwer das Fahrzeug durch Ladung wird, desto eher verändern sich die Fahreigenschaften des Autos, das heißt, der Bremsweg wird zum Beispiel deutlich länger und daher muss man auch die Fahrgeschwindigkeit an die veränderte Situation anpassen.

Nutzt man einen Dachgepäckträger, muss ein zum Fahrzeug passendes System gewählt und dann die Ladung so befestigt und gesichert werden, dass sie auch bei Vollbremsungen oder Ausweichmanövern nicht verrutscht oder gar vom Fahrzeug herunter fällt. Es ist zudem erforderlich, bei Pausen zwischendurch die Ladung erneut daraufhin zu überprüfen, ob sich Gegenstände unterwegs nicht selbständig machen könnten.

Koffer, Taschen oder sonstige Gepäckstücke gehören grundsätzlich in den Kofferraum. Bei einem Kombi sollte eine Trennwand eingebaut sein. Lose Teile haben im Innenraum des Fahrzeugs nichts zu suchen. Selbstverständlich sollte sein, dass sich dort nur so viele Personen aufhalten, wie mit Sicherheitsgurten ausgestattete Sitzplätze vorhanden sind. Für Kinder sind die geliebten Kuscheltiere natürlich erlaubt und auch gute und geeignete Reisebegleiter. Nicht empfehlenswert sind allerdings – auch wenn sie die Langeweile vertreiben sollen – Stifte oder Plastikbausteine zum Spielen. Diese können bei einem Unfall oder gar bereits bei einer schärferen Bremsung zu schwerwiegenden Verletzungen führen.

Im Kofferraum dicht an der Lehne untergebrachtes Gepäck reduziert die ungebremste Aufprallwucht. „Schweres Gepäck gehört nach unten – das sagt uns schon der gesunde Menschenverstand“, appelliert Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes im Rhein-Sieg-Kreis an alle Urlauber. „Und Erste-Hilfe-Material und Reiseapotheke sollten selbstverständlich zusammen mit dem Warndreieck an einer leicht zugänglichen Stelle verstaut werden.“

Mit Blick auf die Grillsaison weist der Verkehrsexperte noch darauf hin, dass auch bei der Beförderung von mit Propan gefüllten Gasflaschen umso mehr für eine ausreichende Ladungssicherung gesorgt sein muss - hierbei müssen auch die teilweise hochsommerlichen Temperaturen gerade im Inneren des Fahrzeugs berücksichtigt werden.

„Die Verkehrsteilnehmer“, so fasst Siegberg zusammen, „sollten zu ihrem eigenen und zum Schutz ihrer Mitmenschen diese Mindeststandards unbedingt beachten und einhalten. Denn wenn man diese einfachen Regeln beachtet, können Unfälle mit schwerwiegenden Folgen vermieden und der wohlverdiente Urlaub auch genossen werden.“