FBG „Drachenfelser Ländchen“ informiert sich über gemeinsame Waldbewirtschaftung im Siegerland

Lokales - Mitteilung aus der Gemeinde Wachtberg - Am 7. Mai besuchten Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft „Drachenfelser Ländchen“ auf ihrer jährlichen Waldlehrfahrt die Waldgenossenschaft Plittershagen bei Freudenberg und besichtigten den historischen Hauberg der Waldgenossenschaft Fellinghausen.

Eine Form der gemeinsamen Waldbewirtschaftung durch eine größere Zahl von Eigentümern sind die im Siegerland aus einer historischen Entwicklung entstandenen Waldgenossenschaften. Rechtliche Grundlage für diese Form der gemeinsamen Bewirtschaftung von Wald ist in Nordrhein-Westfalen das Gemeinschaftswaldgesetz.
In einer Waldgenossenschaft werden Waldflächen bewirtschaftet, die nicht mehreren Einzeleigentümern, sondern als gemeinschaftliches Eigentum (Gesamthandseigentum) einer größeren Zahl von Eigentümern gehören. Diese sind als Gesamthandseigentümer im Grundbuch eingetragen. Sie verfügen nicht über eine reale Waldfläche, sondern über Anteile an einer größeren Waldfläche. Diese wird in einer Waldgenossenschaft gemeinsam bewirtschaftet. Ziele und Maßnahmen der Bewirtschaftung legt die Genossenschaftsversammlung fest. Ein Vorstand leitet die Waldgenossenschaft und führt die beschlossenen Maßnahmen durch. Die Erlöse aus der Waldbewirtschaftung werden entsprechend ihren Anteilen an die Eigentümer ausgeschüttet. In einer Waldgenossenschaft haben die einzelnen Eigentümer auch die Möglichkeit, Brennholz für den Eigenbedarf selbst zu nutzen. Zu diesem Zweck legt die Genossenschaftsversammlung fest, in welchen Waldparzellen Brennholz eingeschlagen werden kann. Die Fläche wird dann vom Vorstand gemeinsam mit dem betreuenden Förster in sogenannte „Lose“ eingeteilt, die unter den an der Brennholznutzung interessierten Eigentümer (Waldgenossen) ausgelost werden.

Als Fazit ist festzustellen, dass die gemeinsame Bewirtschaftung von Waldflächen in einer Waldgenossenschaft ein gut funktionierendes Model ist, Waldflächen gemeinsam zu bewirtschaften und daraus auch einen Erlös zu erzielen bzw. sein Waldvermögen langfristig zu erhalten. Anzumerken ist, dass die Anteile der einzelnen Eigentümer an der Waldgenossenschaft frei verkäuflich bzw. vererbbar sind und auch belastet werden können. Die Waldgenossenschaft könnte ein Model sein für Waldbesitzer kleiner und kleinster Waldflächen in der Region, diese gemeinsam zu bewirtschaften. Dies würde die Bewirtschaftung und den Holzverkauf erheblich erleichtern und damit auch die Kosten für Betreuung und Beförsterung des kleinen Waldbesitzes senken.

Am Nachmittag besuchten die Mitglieder der FBG den historischen Hauberg im Kreuztal-Fellinghausen. Dort wird von der Waldgenossenschaft Fellinghausen auf einer Fläche von 20 ha die historische Haubergswirtschaft weitergeführt. Ihr Ziel war, in möglichst kurzer Zeit ausreichend Brennholz für die Eigentümer zur Verfügung zu stellen. Die dort stockenden Eichen- und Birkenwälder werden in einem Turnus von 20 Jahren gefällt und entwickeln sich dann im nachfolgenden Zeitraum vor allem aus dem Stockausschlag wieder neu zu Wald. Diese Waldwirtschaft ist im Mittelalter entstanden und war Grundlage für die Lieferung von Holzkohle zur Verhüttung des im Siegerland geförderten Eisenerzes. Die Waldgenossenschaft Fellinghausen führt in ihrem historischen Hauberg diese Wirtschaftsweise fort, um sie für die historisch interessierte Öffentlichkeit zu dokumentieren. (FBG Drachenfelser Ländchen, C. Abs)