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Emma: Nichtberücksichtigung
Vor wenigen Tagen las Emma in der Zeitung folgende Überschrift: „Bundestag debattiert über das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz “. So, so, dachte Emma, eine sehr fantasievolle „Buchstabenendlosaneinanderreihung“! Oder kennen Sie auch diese Bezeichnung „Eierschalensollbruchstellenverursacher“? In der Bildung solcher Worte scheinen wir Deutsche ja Weltmeister zu sein.
In diesem Zusammenhang fiel Emma ein, dass sie einmal einen Schriftwechsel mit ihrem Finanzamt hatte, in dem es – wie soll es anders sein - um´s liebe Geld ging. In der heutigen, „geldmageren“ Zeit möchte natürlich keiner auf seinen berechtigten Anteil verzichten. Bisher waren die gegenseitigen Briefe mit diesem Amt immer höflich und sachlich; bis einer kam, der Emma etwas zu sachlich erschien: „Die Aussetzung der Vollziehung von auf die Nichtberücksichtigung von erklärten Verlusten entfallenden Steuerbeträgen darf nicht zur Erstattung von bereits geleisteten Vorauszahlungen führen.“(Zitat). Hand auf´s Herz, haben sie das auf Anhieb verstanden? Emma auch nicht; sie hat es mehrmals lesen müssen! „Dem Rechtschutzbedürfnis kann bei Nichtberücksichtigung des Verlustanteils bei der Veranlagung durch Stundung Rechnung getragen werden.“ (Zitat) oder „Hinsichtlich des Ansatzes des Verlustes aus der Beteiligung.“ (Zitat).
Dabei lernt doch schon jedes Kind in der Schule, dass man – wenn man ein gutes Deutsch schreiben möchte – nicht alle Verben substantivieren darf.
Emma hat eine angepasste Antwort parat, nicht ans Finanzamt, sondern auf den Missbrauch der Sprache: „Hinsichtlich der Nichtberücksichtigung der Nichtsubstantivierung der Verben liegt eine Handlung des Missbrauchs und Schädigung der deutschen Sprache vor unter Nichtberücksichtigung ihres baldigen völligen Verlustes!“
„Gibt es eigentlich einen Amtsdeutschdolmetscher? Und wo kann ich ihn finden?“ fragt Emma. (C.v.D.)
Letzte Änderung: 15. Mai 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg