Feierliche Einbürgerung im Siegburger Kreishaus

Rhein-Sieg-Kreis: Die zehnjährige Fatima Fairoza Kamalden aus Wachtberg freut sich mit ihren Eltern und Ludwig Neuber, dem Neubürgerbeauftragten des Rhein-Sieg-Kreises, über ihre Einbürgerung. Die Familie stammt aus Sri Lanka. (Foto: RSK) Rhein-Sieg-Kreis (mw) – Ihre deutsche Staatsangehörigkeit erhielten am 28. April 82 Einbürgerungsbewerber im Wege der Einbürgerung. Im feierlichen Rahmen überreichten Landrat Frithjof Kühn und der Neubürgerbeauftragte des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber, im Siegburger Kreishaus die Einbürgerungsurkunden und begrüßten jeden persönlich.

„Dies ist ein wichtiger Abschnitt, ein wichtiger Schritt in Ihrem Leben, den Sie sich gut überlegt haben. Sie werden heute deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten. Dazu wünsche ich Ihnen viel Glück und Erfolg“, sagte Landrat Frithjof Kühn.

Mit 26 Personen stammt der überwiegende Teil der Eingebürgerten aus der
Türkei; die anderen stammen aus: Afghanistan (2), Angola (1), Bosnien und Herzegowina (1), Brasilien (2), China (1), Finnland (1), Frankreich (1), Indien (1), Irak (6), Italien (1), Kasachstan (1), Lettland (1), Marokko (10), Moldau (2), Niederlanden (2), Pakistan (1), Philippinen (4), Polen (2), Rumänien (4), Russland (2), Serbien (1), Sri Lanka (1), Syrien (2), Taiwan (1), Togo (3), Tunesien (1) und Weißrussland (1).
Die neu Eingebürgerten sind in folgenden Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises zu Hause: 2 in Alfter, 4 in Bad Honnef, 8 in Bornheim,1 in Eitorf, 3 in Hennef, 2 in Königswinter, 4 in Lohmar, 6 in Meckenheim, 2 in Much, 7 in Niederkassel, 6 in Rheinbach, 3 in Ruppichteroth, 13 in Sankt Augustin, 18 in Siegburg, 1 in Swisttal und 2 in Wachtberg.
Von den 82 neuen deutschen Staatsangehörigen wurden bereits 27 in Deutschland geboren. Insgesamt erhielten 38 weibliche, 31 männliche Erwachsene und 13 Kinder beziehungsweise Jugendliche die Einbürgerungsurkunden.

Während der Einbürgerungsfeier gaben alle ein feierliches Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetz der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wurde zum Schluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt. (RSK)