Dem Führerscheintourismus wirkungsvoll an den Kragen gehen

Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis (al) – Dem so genannten Führerscheintourismus wurde jetzt per Gesetz der Garaus gemacht. Künftig werden es Verkehrssünder, die in Deutschland ihren Führerschein abgeben mussten, deutlich schwerer haben, mit Hilfe einer ausländischen Fahrerlaubnis dennoch auf deutschen Straßen zu fahren.

Dies veranlasste kürzlich der Gesetzgeber, indem er die Fahrerlaubnis-Verordnung dementsprechend änderte. Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes im Rhein-Sieg-Kreis, ist froh über diese Änderung.
Denn zuvor gestaltete sich die Situation wie folgt: In einem wachsenden Europa wuchs auch der Wunsch, sich überall frei bewegen zu können. Das EU-weit geltende Fahrerlaubnisrecht sah vor, dass Führerscheine, die in einem der Mitgliedsländer erworben worden waren, EU-flächendeckend anerkannt wurden. Das verleitete aber offenbar Auto-, LKW- oder auch Motorradfahrer aus Deutschland, die hier aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder aufgrund sonstiger schwerwiegender Verstöße gegen die verkehrsrechtlichen Vorschriften ihre Fahrerlaubnis abgeben mussten, dazu, ins benachbarte, verkehrsrechtlich möglicherweise liberalere Ausland zu reisen. Dort konnten sie einfach einen „neuen“ Führerschein erwerben und so auch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) umgehen, die in Deutschland notwendig ist, um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. So war der Führerscheintourismus geboren, und deutsches Recht wurde in Bezugnahme auf geltendes EU-Gemeinschaftsrecht umgangen.

Auch im Rhein-Sieg-Kreis zeugen rund 11.000 eingezogene Führerscheine davon, dass es genügend Personen gibt, die nicht die notwendige Reife und das Verantwortungsbewusstsein haben, um aktiv mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass in diesen Fällen häufig und oft auch erfolgreich versucht wurde, im Ausland eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten. Bislang waren den Behörden in Deutschland die Hände gebunden, auch wenn offenkundig war, dass da etwas „nicht mit rechten Dingen“ zugegangen sein konnte.

Seit dem 19. Januar sind nun aber Änderungen in den Regelungen in Kraft getreten, die diesen Missbrauch unterbinden sollen und werden. Neue Führerscheine, die im europäischen Ausland ausgestellt wurden, werden in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern hierzulande zuvor wegen schwerer Verkehrsdelikte die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Behörden dürfen in Zukunft jeglichen Fahrern von Autos, LKWs und Motorrädern auch dann das Recht aberkennen, auf deutschen Straßen mit EU-Führerschein zu fahren, wenn in diesem offenkundig ein ausländischer Scheinwohnsitz eingetragen ist. Hat eine Behörde oder ein Gericht innerhalb der EU eine Fahrerlaubnis entzogen, darf erst dann eine neue erteilt werden, wenn die Entziehungsgründe nicht mehr bestehen. Den Nachweis hierüber muss der Bewerber selbst erbringen.

Die Bundesregierung erwartet, dass in den übrigen EU-Staaten vergleichbare Regelungen getroffen und umgesetzt werden, damit der Führerscheintourismus auch von dort wirksam bekämpft werden kann. (RSK)