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Neuer Bußgeldkatalog ab 1.2.2009
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Ab dem 1.2.2009 tritt ein neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Kraft. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises hin.„Besonders zu schnelles Fahren, also Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen, Drogen- und Alkoholmissbrauch am Steuer werden zukünftig mit deutlich höherem Bußgeld belegt“, klärt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, auf. Der Höchstsatz bei Trunkenheit und bei der Einnahme von berauschenden Mitteln am Steuer beispielsweise wurde von 1.500 Euro auf jetzt 3.000 Euro angehoben.
„Alkoholmissbrauch und Geschwindigkeitsverstöße sind leider noch immer die Hauptunfallursachen Nummer eins. Obwohl sich die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer angemessen verhält, führt bei manchen nur der tiefe Griff in den Geldbeutel zum gewünschten Erfolg. Wichtig zu wissen ist, dass die Bußgelder nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger gelten“, betont Siegberg.
Durch begleitende Aktionen der Verkehrssicherung und - aufklärung soll zusätzlich mehr Sicherheit im Straßenverkehr und eine Reduzierung von Unfällen mit Verletzten und Toten erreicht werden.
Der Bußgeldrahmen für die übrigen Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde von 1.000 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Mit dem neuen Bußgeldkatalog werden etwaige Konsequenzen, wie Punkte in Flensburg und Fahrverbote, nicht verändert. Detaillierte Informationen zum neuen Bußgeldkatalog finden sich auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), www.kba.de, oder auf der Homepage www.verkehrsportal.de unter der Rubrik Bußgeldrechner.
Beispiele aus dem Bußgeldkatalog ab 1.2.2009:
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft: 21 – 25 km/h: bisher 50 Euro, neu 80 Euro; 41 – 50 km/h: bisher 125 Euro, neu 200 Euro
- Rotlicht missachtet: bisher 50 Euro, neu 90 Euro
- Alkoholmissbrauch 1. Verstoß: bisher 250 Euro, neu 500 Euro
- Mindestabstand bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nicht eingehalten: bisher 60 Euro, neu 100 Euro
- Vorfahrt missachtet mit Unfallfolge: bisher 60 Euro, neu 120 Euro
- Überqueren eines Bahnübergangs mit PKW bei geschlossener (Halb-) Schranke: bisher 450 Euro und Fahrverbot für drei Monate, neu 700 Euro und Fahrverbot für drei Monate
- Überqueren eines Bahnübergangs als Fußgänger bei geschlossener (Halb-) Schranke: bisher 250 Euro, neu 350 Euro.
Letzte Änderung: 20. Februar 2009 - © 2009 Gemeinde Wachtberg