Handys im Straßenverkehr – nein danke!

Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis (al) – Handys im Straßenverkehr - das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises weist auf Konsequenzen hin - Bußgeld, Punkte, Verlust des Versicherungsschutzes.

Wie oft kann man beobachten, dass der häufig ständige und offenbar liebste Begleiter vieler, das Mobiltelefon, auch im Straßenverkehr omnipräsent ist.
Dabei scheint es die Nutzer in keiner Weise zu interessieren, dass die Straßenverkehrsordnung dies seit vielen Jahren verbietet, und zwar aus gutem Grund: Jeder Fahrzeugführer ist abgelenkt und richtet nicht seine volle Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr, wenn das Gerät aufgenommen oder auch „nur“ gehalten wird. Deshalb weist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises noch einmal nachdrücklich darauf hin: Handys im Straßenverkehr gehen gar nicht!

Als einzige Ausnahme gilt laut Straßenverkehrsordnung dabei nur die Situation, wenn das Fahrzeug steht und darüber hinaus bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Aus dieser Formulierung ergibt sich schon, dass das Handyverbot nicht nur für PKW- und LKW-Fahrer gilt. Auch Baggerführer, Motorrad-, Moped-, Mofa- und Fahrradfahrer fallen unter diese Regelung. Für sie alle formuliert Straßenverkehrsamtsleiter Dieter Siegberg gerne noch einmal einen ganz klaren Grundsatz: „Die Hände gehören ans Steuer oder ans Lenkrad und sonst nirgendwo hin!“

Das Geräteverbot erstreckt sich dabei selbstverständlich auf sämtliche Bedienfunktionen (wie zum Beispiel als Fotoapparat, Terminkalender, Diktiergerät, Navigationsgerät und so weiter) der Mobil- und Autotelefone. Denn es kommt häufig vor, dass Ertappte bei Kontrollen und den sich anschließenden Bußgeldverfahren die Begründung liefern, sie hätten gar nicht telefoniert, sondern andere Funktionen genutzt.

Wird man erwischt, erwarten den notorischen Mobiltelefonierer ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Fahrradfahrer können mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen. Je nach Art des Verstoßes und abhängig von den Folgewirkungen kann es auch zu einer deutlich höheren Bestrafung kommen, beispielsweise wenn man während des Telefonierens eine rote Ampel überfährt. Hier erhält der Verkehrssünder neben der Geldbuße und Punkten auch noch ein Fahrverbot.

Dieter Siegberg führt weiter aus: „Was die meisten Handynutzer sich offenbar entweder nicht bewusst machen oder aber völlig ignorieren, sind die haftungsrechtlichen Auswirkungen, wenn sie gegen dieses Verbot verstoßen: Hier kann es sogar zum Vorwurf einer so genannten „vorsätzlichen Pflichtverletzung im Straßenverkehr“ kommen. Und dann steht man plötzlich ohne Versicherungsschutz da. Mit leichtsinnigem Telefonieren gefährdet man also nicht nur sich selbst und andere, es kann auch richtig teuer werden.“

Wer also unbedingt während der Fahrt telefonieren muss, sollte sich eine Freisprecheinrichtung erlauben oder sein Fahrzeug parken und bei Kraftfahrzeugen den Motor ausschalten. Damit tut man sich selbst einen großen Gefallen und gefährdet darüber hinaus keine anderen Menschen. (RSK)