Ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster gesucht - Rhein-Sieg-Kreis nimmt Bewerbungen entgegen

Bekanntm-rsk-aufloesung-wasser-bodenverbaende-rsk-logo Der Rhein-Sieg-Kreis ruft interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich um das Amt der ehrenamtlichen Richterin beziehungsweise des ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht Köln und am Oberverwaltungsgericht Münster zu bewerben.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Voraussetzungen für das Amt sind Lebenserfahrung, allgemeines Urteilsvermögen und eine verantwortungsbewusste Teilnahme an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen. Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten das 25. Lebensjahr vollendet und seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz im Kreisgebiet haben.

Die Amtszeit beginnt am 01. Februar 2010 (Oberverwaltungsgericht Münster) beziehungsweise am 1. April 2010 (Verwaltungsgericht Köln) und dauert fünf Jahre. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung sowie Fahrtkostenerstattung.

Ausgenommen von der Bewerbung sind Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Soldaten und Rechtsanwälte.
Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit interessiert und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich formlos unter Angabe seines Namens, Geburtsdatums sowie Geburtsortes, seiner Anschrift, Telefonnummer und seiner genauen Berufsbezeichnung bewerben.
Weitere Angaben sind nicht erforderlich.

Die Bewerbung ist bis zum 31. März 2009 zu richten an: Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreistagsbüro, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg. Weitere Informationen sind erhältlich im Kreistagsbüro des Rhein-Sieg-Kreises – Der Landrat - unter den Rufnummer 02241 / 13 2964, 13 2965 und 13 3007. (RSK)