‚Delphin4’ Endergebnis im Rhein-Sieg-Kreis: Weniger Kinder als im Landesdurchschnitt müssen sprachlich gefördert werden

Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis (kl) – Gut 20 Prozent der Kinder im Rhein-Sieg-Kreis, die in den nächsten zwei Jahren eingeschult werden, müssen sprachlich gefördert werden. Das sind fast 3 Prozent weniger als im Landesdurchschnitt in Nordrhein-Westfalen. Der überwiegende Teil, nämlich 79,8 Prozent verfügen über eine altersgemäße Sprachentwicklung.

Dies ergibt sich aus den Endergebnissen der landesweiten Sprachstandsfeststellung „Delfin 4“, die das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen inzwischen vorgelegt haben.

Von den 5.402 im Rhein-Sieg-Kreis abschließend getesteten Kindern (landesweit rund 160.000) verfügen 4.311 (im Land 123.000) über eine altersgemäße Sprachentwicklung. Das bedeutet, dass für 1.091 Kinder aus dem Kreisgebiet ein zusätzlicher pädagogischer Sprachförderbedarf festgestellt wurde. Getestet wurden im Frühjahr 2008 alle Kinder in Nordrhein-Westfalen, die in zwei Jahren eingeschult werden.

Das Verfahren und die Testinstrumente waren gegenüber dem Durchgang im letzten Jahr nach den Rückmeldungen aus der Praxis in wesentlichen Punkten überarbeitet worden, wobei insbesondere die Fachkompetenz der beteiligten Erzieherinnen und Erzieher stärker in den Prozess eingebunden wurde.

So konnte erstmals bereits in der ersten Stufe des Verfahrens festgestellt werden, dass Kinder eine zusätzliche pädagogische Sprachförderung benötigen, wenn das Testergebnis entsprechend war und die Erzieherinnen und Erzieher diese Einschätzung teilten. Die erforderliche Zahl der aufwändigeren Einzeltests in der zweiten Stufe konnte deutlich verringert werden. Weit mehr als die Hälfte der Kinder mit Sprachförderbedarf wurden unter Beteiligung der Erzieherinnen und Erzieher bereits in der ersten Stufe ermittelt.

Die Kinder mit zusätzlichem pädagogischem Sprachförderbedarf werden nun in den Kindertageseinrichtungen und Familienzentren eine qualifizierte Sprachförderung erhalten, für die die Träger zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 340 Euro pro Kind und Jahr durch das Land erhalten. Ziel ist, dass alle Kinder spätestens mit Eintritt in die Schule über ausreichend gute Sprachfertigkeiten verfügen, um „vom Beginn des Schulbesuchs an dem Unterricht folgen und sich daran beteiligen“ zu können, heißt es im Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen. (RSK)