Alte Autokindersitze erfüllen nicht mehr die Sicherheitsstandards

Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis (mw) – Mit unzulässigen oder fehlerhaften Autokindersitzen gefährden Eltern die Gesundheit ihrer kleinen Mitfahrer. Zudem droht Autofahrern, die immer noch „Uraltkindersitze“ im Wagen haben, seit April 2008 ein Bußgeld.

„Knapp die Hälfte aller im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kinder war nicht oder nicht richtig im Fahrzeug gesichert. Kinder sind als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen gefährlichen Verkehrssituationen hilflos ausgesetzt, wenn sie nicht mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen gesichert sind“, sagt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamt, und appelliert an alle Kraftfahrer, die es betrifft, die Kindersitze auf ihre Verkehrstauglichkeit hin zu überprüfen:

Modelle mit den Prüfnormen ECE 44/01 und 44/02 dürfen nach der zum 08. April 2008 in Kraft getretenen Änderung der Straßenverkehrsordnung nicht mehr verwendet werden. Diese Sitze sind mehr als zehn Jahre alt und erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards. Nach Änderung der Straßenverkehrsordnung dürfen nur noch Kindersitze verwendet werden, die der EG-Richtlinie 2003/20/EG entsprechen.

Erlaubt sind demnach nur noch solche Autokindersitze, die ein offizielles Prüfsiegel mit den gültigen Normen ECE R 44/03 oder 44/04 haben. Zu erkennen ist die Gültigkeit an der mehrstelligen Prüfnummer am Kindersitz, die unterhalb des schwarz umkreisten Buchstabens „E“ steht. Beginnt die Nummer entweder mit der Ziffer 03 oder 04, gilt der Sitz als sicher. Diese Rückhalteeinrichtungen bieten eine einfachere Handhabung, einen verbesserten Verletzungsschutz durch verstärkte Polsterungen und einen höhere Druckanforderung zum Öffnen des Gurtschlosses im Vergleich zu Sitzen der älteren Normen.

Dieter Siegberg erläutert die Gefahren veralterter Sitze: „Rücken- und Seitenführung sowie Gurtschlösser waren einfach schlechter. Dazu besteht die Gefahr durch Materialermüdung und versteckten Brüchen. Wer ein Kind mit einem solchen nicht mehr zulässigen Sitz transportiert und einen Unfall hat, trägt nicht nur die moralische Verantwortung für eventuell schwere Verletzungen. Er kann unter Umständen auch wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden.“
Zudem erinnert Dieter Siegberg daran, dass insbesondere auch für die Kindersitze im Auto gilt: „Immer erst klicken, dann starten.“ (RSK)