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Fahrradfahrer gut sichtbar in den Herbst: Straßenverkehrsamt empfiehlt Lichtcheck und reflektierende Kleidung
Rhein-Sieg-Kreis (kl) – Fahrradfahrer sollten vor allem jetzt zum Beginn der dunklen Jahreszeit darauf achten, dass sie im Straßenverkehr gut sehen und gesehen werden. Dazu gehören eine einwandfrei funktionierende Lichtanlage, die notwendigen Reflektoren am Rad sowie reflektierende Kleidung. Hierauf weist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises hin.„Am Herbstanfang müssen wir immer wieder feststellen, dass viele Verkehrsteilnehmer mit untauglichen Rädern unterwegs sind.“ sagte der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Dieter Siegberg, „Sie gefährden dadurch sich und andere."
Fachleute haben festgestellt, dass gerade in den Herbsttagen, in denen es morgens länger und abends früher dunkel ist, viele Radler ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs sind. "Dadurch sind die Radfahrer erhöhten Gefahren ausgesetzt, da sie oft zu spät oder gar nicht erkannt werden", erläutert Dieter Siegberg weiter. Auf großes Unverständnis stößt dabei die Tatsache, dass zu den "Sündern" auch viele Schulkinder zählen. "Hier appellieren wir gerade nach Ablauf der Herbstferien an die Verantwortung der Eltern."
Ihnen und allen anderen Radnutzern empfiehlt das Amt deshalb, die ausreichende Beleuchtung prüfen zu lassen. Zum Beispiel im Rahmen des ersten bundesweiten Fahrrad - Lichtcheck, der vom ADAC und dem Rad Club Deutschland ins Leben gerufen wurde. Radler können hier von Mitte September bis Mitte November ihre Beleuchtungsanlage sowie die notwendigen Reflektoren kostenlos vom teilnehmenden Fahrradfachhandel überprüfen lassen. Die Händler, die sich an der Aktion beteiligen, sind an einem entsprechenden Plakat im Schaufenster zu erkennen oder können über die Händlersuche auf der Internetseite www.fahrrad-lichtcheck.de abgefragt werden.
„Wer gut sichtbar in den Herbst radelt trägt in hohem Maße dazu bei, das Unfallrisiko zu senken und die Sicherheit zu erhöhen“, sagte Dieter Siegberg abschließend, „der Test macht dies mit einfachen Mitteln möglich.“ (RSK)
Letzte Änderung: 16. Oktober 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg